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Teilnahmebedingungen Kurzfassung

Landvergnügen-BOXLIFE PRO Gewinnspiel der Knaus Tabbert AG

1. Veranstalter des Gewinnspiels ist die Knaus Tabbert AG (Helmut‐ Knaus‐Straße 1 | DE‐94118 Jandelsbrunn) in Kooperation mit Landvergnügen. Das Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Facebook oder Instagram.

2. Das Gewinnspiel startet am 26.09.2018 um 13 Uhr und endet am 28.09.2018 um 11 Uhr (Teilnahmeschluss). 

3. Verlost werden:

Hauptpreis: 1 x 7 Tage im KNAUS BOXLIFE PRO von Landvergnügen auf einem Landvergnügen-Stellplatz, der vom Gewinner ausgewählt werden kann. Der Reisezeitraum ist auf Mai bis Juni 2019 beschränkt. Standort des Fahrzeugs und Ausgangspunkt der Reise ist Berlin. Kosten für die An- und Abreise, sowie die Betriebskosten (Kraftstoffe, Maut, etc …) während der Reise, sind vom Gewinner selbst zu tragen.

Zweite Preise: 15 x 1 "Landvergnügen" Reise- und Genussführer

4. Die Gewinner werden von uns unter allen Teilnehmern im Zufallsprinzip ausgewählt.

5. Die Teilnahme erfolgt durch Posting eines Urlaubsfotos in den Kommentaren.

6. Die Gewinner werden von uns nach Beendigung des Gewinnspiels informiert und um Mitteilung der Adressdaten zum Versand des Gewinnes, bzw. zur Reservierung des Fahrzeuges gebeten. Erfolgt auf diese Nachricht binnen 48 Stunden keine Antwort, gilt der Gewinn als verfallen und wird neu, wie in Pkt. 4 erläutert, vergeben.

Die ausführlichen Teilnahmebedingungen sind nachfolgend aufgeführt und sind Bestandteil des Gewinnspiels.

Ausführliche Teilnahmebedingungen

Allg. Teilnahme‐ und Durchführungsbedingungen für Gewinnspiele, Online‐Gewinnspiele, Fotowettbewerbe u.ä. (kurz Gewinnspiele) der Knaus Tabbert AG

Die Teilnahme an Gewinnspielen und Wettbewerben der Knaus Tabbert AG und deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen. Online‐Gewinnspiele und ‐Wettbewerbe sind solche, bei denen eine Teilnahme ausschließlich online erfolgen kann. Bei Gewinnspielkarten kommen nur solche Karten in die Verlosung, die alle für die Teilnahme notwendigen Angaben des Teilnehmers enthalten. 

 

§ 1 Gewinnspiel 

Die Gewinnspiele werden von der Knaus Tabbert AG, Helmut‐Knaus‐Straße 1, 94118 Jandelsbrunn, (im Folgenden kurz: KTG), teilweise in Kooperation mit verschiedenen Partnern (Kooperationspartner), durchgeführt. Die beteiligten Kooperationspartner werden beim jeweiligen Gewinnspiel explizit erwähnt.

 

§ 2 Teilnahme 

(1) Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige natürliche Personen. 

(2) Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie das Anmeldeformular ausfüllt und dieses mittels des Buttons „senden‟ an KTG abschickt oder die Gewinnspielkarte per Post an Knaus Tabbert AG, Stichwort „Gewinnspiel‟, Helmut‐Knaus‐Straße 1, 94118 Jandelsbrunn sendet oder die Gewinnspielkarte in eine für das Gewinnspiel oder Wettbewerb gekennzeichnete Lostrommel wirft. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Angaben, insbesondere seiner E‐Mail‐ und/oder Postadresse, selbst verantwortlich. Nur vollständig ausgefüllte Formulare nehmen am Gewinnspiel teil. Der Eingang der Gewinnspielantworten und des Anmeldeformulars hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Für Online‐ bzw. Übertragungsfehler übernimmt KTG keine Haftung. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang der E‐Mail bei KTG oder das Datum des Poststempels. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht zulässig. 

(3) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss gemäß § 3 (4) erfolgen. 

 

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel 

(1) Mitarbeiter der KTG, der beteiligten Kooperationspartner sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 

(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich KTG das Recht vor, die betreffenden Personen vom Gewinnspiel rückwirkend auszuschließen. 

(3) Rückwirkend ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. In diesen Fällen können auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. 

(4) Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden. 

(5) Eine automatisierte Massenanmeldung zu Gewinnspielen und Wettbewerben ist nicht zulässig. Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die persönliche Eintragung der teilnehmenden Person voraus. KTG behält sich vor, Personen vom Gewinnspiel rückwirkend auszuschließen, die sich mittels Gewinnspiel‐Dienstleistern und/oder mittels automatisierter Gewinnspiel‐Anmelde‐Dienste am Gewinnspiel anmelden. Bei dem Verdacht einer illegalen oder widerrechtlichen Teilnahme behält sich KTG rechtliche Schritte vor. 

 

§ 4 Durchführung und Abwicklung 

(1) Der Gewinner wird von KTG schriftlich oder per E‐Mail benachrichtigt und kann auf der KTG‐Webseite und/oder der Website der jeweiligen Kooperationspartner mit seinem Namen veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner durch seine Teilnahme ausdrücklich einverstanden. KTG ist berechtigt, die Daten des Gewinners zur Gewinnabwicklung an den Kooperationspartner zu übermitteln. Falls KTG nur die E‐Mail‐Adresse des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per E‐Mail benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. Für KFZ‐ und Reisepreise können andere, eventuell auch kürzere Fristen, gelten (siehe (4) und (5)). 

(2) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Der Preissponsor kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen. 

(3) Die Sachpreise (mit Ausnahme von Fahrzeugen und Reisen) werden vom Preissponsor oder einem von ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz des Preissponsors. Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich die Spedition mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Die Anlieferung erfolgt in der Regel montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Der Gewinner hat zusätzlich eine Ersatzadresse in seiner unmittelbaren Umgebung anzugeben, an welche der Gewinn bei seiner Abwesenheit geliefert werden kann. Trifft die Spedition weder unter der Adresse des Gewinners noch unter der Ersatzadresse jemanden an, wird eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner hat die Kosten einer erneuten Anlieferung selbst zu tragen. 

(4) Bei einem Fahrzeuggewinn wird dem Gewinner der für die Aushändigung zuständige Fahrzeughändler genannt. Wird das Fahrzeug nicht innerhalb der von dem Preissponsor oder dem Händler bestimmten Frist abgeholt, verfällt der Gewinn. Alle Kosten, welche durch die Abholung verursacht werden, sowie alle weiteren Folgekosten (Steuern, Kraftstoff, Reparaturen etc.) trägt der Gewinner. Dasselbe gilt für vergleichbare Preise. 

(5) Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Preissponsor bzw. einem von diesem beauftragten Reiseveranstalter. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein dem Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem vom Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorgegebenen Termin oder Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn. Die An‐ und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) erfolgt auf Kosten des Gewinners, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für sämtliche Kosten, die während der Reise entstehen. Der Wert der Reise im Auslobungstext bezieht sich auf die teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Inanspruchnahme der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Ein Ausgleich dieser Wertdifferenz ist ausgeschlossen.  

(6) Ist die Übermittlung des Gewinnes nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Ebenfalls erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz, wenn der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr lieferbar ist (Modellwechsel etc.). 

(7) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich, ein solcher Anspruch besteht nicht. 

(8) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden. 

(9) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich per Einschreiben/Rückschein an KTG zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet. 

(10) Der Gewinner ist damit einverstanden, dass sein Name, Foto und/oder Video auf den Gewinnseiten und Social‐Media‐Kanälen der Knaus Tabbert AG ggf. veröffentlicht wird (Foto, Video bei Gewinnübergabe). 

 

§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels 

KTG behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht KTG insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard‐ und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann KTG von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen. 

 

§ 6 Rechteeinräumung bei Übermittlung von Bild‐ und Datenmaterialien (Fotos o.ä.) 

Der Teilnehmer wird keine strafbaren, diskriminierenden, jugendgefährdenden pornographischen, rassistischen und/ oder anderweitig extremistischen Inhalte KTG zur Verfügung stellen bzw. uploaden und stellt KTG insofern von Ansprüchen Dritter frei. Ferner versichert jeder Teilnehmer, dass er alleiniger Inhaber aller Nutzungs‐ und Verwertungsrechte an den von ihm übermittelten Bild‐ und Datenmaterialien ist und stellt KTG auch insofern von allen Ansprüchen Dritter frei. Bezüglich sämtlicher im Zusammenhang mit der Durchführung eines KTG Gewinnspiels durch den Teilnehmer angefertigten und KTG zur Verfügung gestellten Bild‐ und Datenmaterialien überträgt der Teilnehmer mit seiner Teilnahme ausdrücklich und unentgeltlich an KTG exklusiv alle übertragbaren, urheberrechtlichen und sonstigen Rechte zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verwendung, Verwertung, Verbreitung, Bearbeitung, Umarbeitung und Abänderung einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Entwürfen und Gestaltungen in jeglichem Medium jeglicher Art. Diese Übertragung gilt weltweit und ist räumlich, zeitlich, inhaltlich und in jeder sonstigen Weise uneingeschränkt und unbegrenzt. Der Teilnehmer erklärt, dass er zu obiger Rechteeinräumung in vollem Umfang berechtigt ist und insbesondere keine Rechte Dritter entgegenstehen. 

 

§ 7 Datenschutz 

KTG verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Allgemeine Datenschutzbestimmung‐ Gewinnspiele Knaus Tabbert AG verwiesen welche auf www. knaustabbert. de/gewinnspieldatenschutz eingesehen werden kann. 

 

§ 8 Haftung 

(1) KTG wird mit der Versendung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt. 

(2) Für Sach‐ und/oder Rechtsmängel an den vom Kooperationspartner gestifteten Gewinnen haftet KTG nicht 

(3) KTG haftet nicht für die Insolvenz eines Kooperationspartners sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen. 

(4) KTG haftet nur für Schäden, welche von KTG oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren. 

Haftungsbeschränkungen oder ‐ausschlüsse gelten nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit sowie in anderen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. 

(5) Bei Reisegewinnen haftet KTG weiterhin nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reiseswertes ist ausgeschlossen. 

 

§ 9 Sonstiges 

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. 

(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt. 

(4) Diese Allg. Teilnahme‐ und Durchführungsbedingungen können jederzeit von KTG ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.