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1. Veranstalter

a. Veranstalter des Fotowettbewerbs „KNAUS – meine Nr. 1“ 2017 ist die Knaus Tabbert AG, Helmut‐Knaus‐Str. 1, 94118 Jandelsbrunn (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) ggf. in Kooperation mit verschiedenen Partnern („Kooperationspartnern“). 

b. Der Fotowettbewerb steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Facebook steht nicht als Ansprechpartner für diesen Fotowettbewerb zur Verfügung und übernimmt keinerlei Verantwortung im Hinblick auf den Fotowettbewerb.

 

2. Teilnahmebedingung

Eine Teilnahme am Fotowettbewerb ist ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb erkennt der/die Teilnehmer(in) die Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. 

 

3. Laufzeit des Gewinnspiels

Der Fotowettbewerb beginnt am 19. Juli 2017 um 17 Uhr. Der Fotowettbewerb wurde verlängert und endet nun am 24. August 2017 um 17 Uhr (Teilnahmeschluss). Eine Teilnahme vor und nach diesen Terminen ist nicht möglich. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen. Das Gewinnspiel läuft dabei in zwei Phasen ab:

 

Phase 1: Im Zeitraum vom 19. Juli 2017 bis zum 09. August 2017 (23:59 Uhr) haben Nutzer die Möglichkeit, Bilder hochzuladen, über die in Phase 2 abgestimmt werden kann. Die Bilder werden bis zum Beginn von Phase 2 von KNAUS gesammelt und präsentiert, eine Abstimmung ist jedoch noch nicht möglich.

 

Phase 2: Im Zeitraum vom 10. August 2017 (00:00 Uhr) bis zum 24. August 2017 (17:00 Uhr) haben Nutzer die Möglichkeit, für alle bereits hochgeladenen und veröffentlichten Bilder abzustimmen. Zusätzlich können bis zum Teilnahmeschluss weitere Bilder zur Bewertung hochgeladen werden.

Nach Ende der Laufzeit von Phase 2 werden die Gewinner ermittelt und bekannt gegeben.

 

4. Preise 

a. Folgende Preise werden vergeben:

 

1. Preis: ein Cannondale „Habbit"‐Mountainbike im Wert von 2.300 €, inkl. zwei Eintrittskarten zum Caravan Salon 2017 in Düsseldorf

2. Preis: ein Gutschein für eine Woche im KNAUS Reisemobil im Wert von 750 €

3. Preis: ein Power X‐Change Akku‐Bohrschrauber von Einhell im Wert von 180 €

4. u. 5. Preis: je ein Gutschein für eine Woche Urlaub bei Top‐Camping‐Austria im Wert 250 €

6. u. 7. Preis: je ein Stellplatzführer von Landvergnügen im Wert von 30 €

8. – 10. Preis: je ein KNAUS Fan‐Paket im Wert von 25 €

 

b. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Beendigung der Laufzeit. Die zehn Teilnehmer mit den meisten Stimmen erhalten jeweils einen der oben genannten Preise. Die Reihenfolge der Gewinner richtet sich dabei nach den erhaltenen Stimmen beim Online‐Voting.

 

5. Unterbrechung, vorzeitige Beendigung und Abbruch des Fotowettbewerbs

a. Die Knaus Tabbert AG ist jederzeit berechtigt, den Fotowettbewerb ohne Vorankündigung und ohne Nennung von Gründen zu unterbrechen, vorzeitig zu beenden oder abzubrechen, ohne dass Teilnehmer oder Dritte hieraus Ansprüche gegen die Knaus Tabbert AG ableiten könnten.

b. Von diesen Möglichkeiten macht die Knaus Tabbert AG insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard‐ und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann die Knaus Tabbert AG von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

 

6. Teilnahmeberechtigung und Ausschluss vom Fotowettbewerb

a. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

b. Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Fotowettbewerb ausgeschlossen werden. 

c. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Knaus Tabbert AG und deren Angehörige, Mitarbeiter von Kooperationspartnern und deren Angehörige, sowie Mitarbeiter von Firmen, die zum gleichen Konzern wie die Knaus Tabbert AG gehören, sowie deren Angehörige.

d. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

e. Eine automatisierte Massenanmeldung zum Fotowettbewerb ist nicht zulässig. Die Teilnahme am Fotowettbewerb setzt die persönliche Eintragung der teilnehmenden Person voraus. Die Knaus Tabbert AG behält sich vor, Personen vom Fotowettbewerb auszuschließen, die sich mittels Dienstleistern und/oder mittels automatisierter Anmelde‐Dienste am Fotowettbewerb anmelden. Bei dem Verdacht einer illegalen oder widerrechtlichen Teilnahme behält sich die Knaus Tabbert AG rechtliche Schritte vor.

f. Unzulässig sind Fotos, welche Werbung für ein anderes Produkt, Beleidigungen oder persönliche Angriffe enthalten, gegen geltendes Recht (insbesondere das Straf‐, Urheber‐, Wettbewerbs‐ und Markenrecht) verstoßen, jugendgefährdende, pornografische oder rassistische oder diskriminierende Aussagen treffen. Fotos, die gegen die vorgenannten Regeln verstoßen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen und können jederzeit von der Knaus Tabbert AG ohne Ankündigung entfernt werden.

g. Wird die Knaus Tabbert AG aufgrund eines von einem Teilnehmer eingereichten Fotos von Dritten in Anspruch genommen, so verpflichtet sich der Teilnehmer durch seine Teilnahme die Knaus Tabbert AG von sämtlichen Ansprüchen freizustellen. 

h. Es werden nur Fotos akzeptiert, auf denen Bildteile weder hinzugefügt noch entfernt worden sind (Composings). 

 

7. Durchführung, Preise, Bekanntgabe der/des Gewinner(s)

a. Die Teilnahme am Fotowettbewerb ist kostenlos. Der Erwerb von Produkten der Knaus Tabbert AG ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Fotowettbewerb.

b. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über folgende Internet‐Seite des Veranstalters:

https://www.knaus.com/nummereins

c. Eine Person nimmt am Fotowettbewerb teil, indem sie über die Applikation unter vorstehenden Link ein Foto hoch lädt und das Anmeldeformular über die Applikation ausfüllt und absendet. Für die Teilnahme haben die Teilnehmer u. a. folgende Angaben im Anmeldeformular zu machen: Vorname, Nachname, E‐Mail‐Adresse und Wohnort.

d. Nähere Informationen über Inhalt und Durchführung des Fotowettbewerbs sind auf folgender Seite verfügbar: https://www.knaus.com/index.php?id=1120

Der/die zu gewinnende(n) Preis(e) für den/die Gewinner des Fotowettbewerbs sind auf der angegebenen Seite benannt.

e. Für Online‐ bzw. Übertragungsfehler übernimmt die Knaus Tabbert AG keine Haftung.

f. Der Gewinner des Fotowettbewerbs ist der Teilnehmer, dessen Foto bis zum Teilnahmeschluss (s. o. 3.),  die meisten Stimmen („Herzen“) erhalten hat (Online‐Voting). 

Werden mehrere Preise vergeben, so erfolgt die Vergabe der Preise in absteigender Reihenfolge der „Likes“. „Likes“, die nach Teilnahmeschluss erfolgen, werden nicht gewertet. Haben mehrere Teilnehmer gleich viele „Likes“, so wird eine Entscheidung zwischen diesen Teilnehmern im Losverfahren getroffen. 

Die Entscheidung ist endgültig.

g. Die Gewinner werden von der Knaus Tabbert AG schriftlich oder per E‐Mail benachrichtigt. Die Knaus Tabbert AG ist berechtigt, die Daten der Gewinner an den Kooperationspartner zu übermitteln. Falls die Knaus Tabbert AG nur die E‐Mail‐Adresse eines Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per E‐Mail benachrichtigt. 

Die Bekanntgabe der/des Gewinners(s) erfolgt zeitnah, spätestens jedoch 7 Tage nach Teilnahmeschluss. 

Die Knaus Tabbert AG kann im Internet, in sonstigen Medien und/oder auf der Website der jeweiligen Kooperationspartner den/die Gewinner namentlich veröffentlichen. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der jeweilige Gewinner ausdrücklich einverstanden.

h. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Preis. Der Anspruch auf den Preis verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Preises nicht innerhalb von 3 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. Für Kfz‐ und Reisepreise können andere, eventuell auch kürzere Fristen, gelten.

i. Der im Rahmen des Fotowettbewerbs als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Der Preissponsor kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.

j. Die Sachpreise (mit Ausnahme von Kfz, Fahrrädern und Reisen) werden vom Preissponsor oder einem von ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz des Preissponsors. Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich die Spedition mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Die Anlieferung erfolgt in der Regel montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Der Gewinner hat zusätzlich eine Ersatzadresse in seiner unmittelbaren Umgebung anzugeben, an welche der Gewinn bei seiner Abwesenheit geliefert werden kann. Trifft die Spedition weder unter der Adresse des Gewinners noch unter der Ersatzadresse jemanden an, wird eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner hat die Kosten einer erneuten Anlieferung selbst zu tragen.

k. Bei einem Kfz‐Preis wird dem Gewinner der für die Aushändigung zuständige Kfz‐Händler genannt. Wird das Kfz nicht innerhalb der von dem Preissponsor oder dem Kfz‐Händler bestimmten Frist abgeholt, verfällt der Gewinn. Alle Kosten, welche durch die Abholung verursacht werden, sowie alle weiteren Folgekosten (Steuern, Kraftstoff, Reparaturen etc.) trägt der Gewinner. Dasselbe gilt für vergleichbare Preise.

l. Bei Reisepreisen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Preissponsor bzw. einem von diesem beauftragten Reiseveranstalter. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein dem Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem vom Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorgegebenen Termin oder Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn. Die An‐ und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) erfolgt auf Kosten des Gewinners, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für sämtliche Kosten, die während der Reise entstehen. Der Wert der Reise im Auslobungstext bezieht sich auf die teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Inanspruchnahme der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Ein Ausgleich dieser Wertdifferenz ist ausgeschlossen.

m. Bei einem Fahrradpreis erfolgt die Übergabe auf dem Caravan Salon 2017 in Düsseldorf. Hierfür werden zwei Eintrittskarten kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Anreise und Unterkunft ist vom Gewinner selbst zu tragen.

n. Der Anspruch auf einen Preis kann nicht abgetreten werden.

o. Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Fotowettbewerbs beziehen, sind unter Benennung des Wettbewerbs unverzüglich nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich per Einschreiben/Rückschein an die Knaus Tabbert AG zu richten (Knaus Tabbert AG, Helmut‐Knaus‐Str. 1, 94118 Jandelsbrunn) oder per E‐Mail an info@knaustabbert.de. Verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.

p. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.

q. Verhalten bei der Abstimmung: Jeder Nutzer darf grundsätzlich in unbegrenztem Maße für alle veröffentlichten Bilder stimmen. Um ein unerlaubtes Abstimmungsverhalten zu unterbinden, ist jedoch die wiederholte Abstimmung für ein und dasselbe Bild durch technische Vorkehrungen wie Captchas und zeitlich beschränkte IP-Sperrungen erschwert. Dies dient ausschließlich dazu, einen möglichst fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Bei einer Umgehung dieser Vorkehrungen oder einer erkennbaren Manipulation der Abstimmung ist mit einen Teilnahmeausschluss (s. Punkt 6) zu rechnen.

 

8. Rechteeinräumung bei Übermittlung von Bild‐ und Datenmaterialien (Fotos o.ä.)

a. Mit dem Einsenden/Hochladen von Fotos versichert der/die Teilnehmer(in), dass er/sie über alle Rechte an den eingereichten Fotos und deren inhaltlichen Motiven verfügt, die ihn dazu berechtigen, die Fotos zu veröffentlichen. 

b. Darüber hinaus versichert der/die Teilnehmer(in) dass die hochgeladenen Fotos frei von Rechten Dritter sind und bei der Darstellung bzw. Abbildung von Personen keine Persönlichkeitsrechte, insbesondere solche im Sinne des § 22 KUG, verletzt werden. 

c. Sofern zusätzlich weitere Personen auf dem eingereichten Foto abgebildet sind, sichert der Teilnehmer zu, dass auch die abgebildeten Personen mit der Nutzung des Bildes einverstanden sind und dies auf freier Entscheidung der Betroffenen beruht. Er sichert zu, dass er der Urheber/Hersteller und uneingeschränkter Rechteinhaber dieser Aufnahme ist. Insbesondere sichert er zu, dass er alle entsprechenden Nutzungs‐ und Leistungsschutzrechte, sowie sonstige Rechte an der Aufnahme beachtet und die Aufnahme sowie die Darbietung(en) unbelastet von Ansprüchen Dritter sind. Darüber hinaus sichert der Teilnehmer zu, dass er die Rechte aller auf der Aufnahme zu sehenden Personen, insbesondere das Recht am eigenen Bild und sonstige Persönlichkeitsrechte, beachtet hat und dass alle diese Personen mit dem Hochladen, der Veröffentlichung der Aufnahme und der Nutzung einerseits im Sinne des “KNAUS – meine Nr. 1 Gewinnspiels“ und andererseits in der Folge mit der uneingeschränkten Nutzung des Veranstalters für sonstige Marketingzwecke, insbesondere Werbefilme o.ä. vollumfänglich einverstanden sind (Nutzungszweck). Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Fotos bei einer Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar sind und eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte daher nicht generell ausgeschlossen werden kann. Auch kann eine generelle Löschung der veröffentlichten Fotos aus dem Internet nicht garantiert werden, da z. B. Suchmaschinen die Fotos in ihren Index aufgenommen haben oder andere Internetseiten die Fotos kopiert haben könnten. Dies gilt es zu beachten, selbst bei einem Widerruf mit Wirkung für die Zukunft.

Außerdem sichert der Teilnehmer zu, dass die Aufnahme nicht gegen geltendes Recht verstößt und keine sonstigen Beanstandungen auslöst. Er steht insbesondere dafür ein, dass die Aufnahme keine pornografischen, rassistischen, anderweitig anstößigen oder illegalen Inhalte enthält und auch keine Urheber‐ oder Markenrechte verletzt. Er veröffentlich keine Fotos, auf denen leichtbekleidete Personen (z. B. nur in Badebekleidung oder oberkörperfrei) abgebildet sind. Er wird keine deutlich erkennbaren Abbildungen von urheberrechtlich geschützten Werken, Marken oder Labels in seinen Aufnahmen verwenden. Außerdem dürfen nur solche Inhalte veröffentlicht werden, die noch nicht an anderer Stelle veröffentlicht worden sind oder die Preise gewonnen haben. Der Teilnehmer versichert, entsprechende Einverständniserklärungen notfalls auch schriftlich beizubringen.

Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der/die Teilnehmer(in) die Knaus Tabbert AG von allen Ansprüchen frei. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.

d. Bezüglich sämtlicher im Zusammenhang mit der Durchführung eines Fotowettbewerbs der Knaus Tabbert AG durch den Teilnehmer angefertigten und der Knaus Tabbert AG zur Verfügung gestellten Bild‐ und Datenmaterialien überträgt der Teilnehmer hiermit ausdrücklich und unentgeltlich an die Knaus Tabbert AG exklusiv alle übertragbaren, urheberrechtlichen und sonstigen Rechte zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verwendung, Verwertung, Verbreitung, Bearbeitung, Umarbeitung und Abänderung einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Entwürfen und Gestaltungen in jeglichem Medium jeglicher Art. Diese Übertragung gilt weltweit und ist räumlich, zeitlich, inhaltlich und in jeder sonstigen Weise uneingeschränkt und unbegrenzt. 

e. Der Teilnehmer erklärt, dass er zu obiger Rechteeinräumung in vollem Umfang berechtigt ist und insbesondere keine Rechte Dritter entgegenstehen.

 

9. Datenschutz, Persönliche Daten und sonstige Informationen der Teilnehmer(innen) 

a. Soweit die Teilnehmer(innen) im Rahmen des Fotowettbewerbs persönliche Daten und sonstige Informationen bereitstellen oder übermitteln, ist Empfänger dieser Daten die Knaus Tabbert AG.

b. Die Knaus Tabbert AG verpflichtet sich, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

c. Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Knaus Tabbert AG die für die Nutzung des Gewinnspiels erforderlichen personenbezogenen Daten speichert. 

d. Soweit von der Knaus Tabbert AG im Rahmen des Fotowettbewerbs personenbezogene Daten von Teilnehmern(innen) erhoben, verarbeitet und genutzt werden, werden diese ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Fotowettbewerbs erhoben, verarbeitet und genutzt und nach Beendigung des Fotowettbewerbs gelöscht.

e. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auch auf die Allgemeinen Datenschutzbestimmung der Knaus Tabbert AG verwiesen, diese gelten entsprechend und sind unter https://www.knaus.com/de-de/menu/rechtliches/datenschutz/ einzusehen.

 

10. Haftung

a. Die Knaus Tabbert AG, ihre Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen haften aus oder im Zusammenhang mit dem Fotowettbewerb, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit gesetzlich zulässig, nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

b. Die Knaus Tabbert AG wird mit der Aushändigung des Preises von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

c. Für Sach‐ und/oder Rechtsmängel an den vom Kooperationspartner gestifteten Gewinnen haftet die Knaus Tabbert AG nicht.

d. Die Knaus Tabbert AG haftet nicht für die Insolvenz eines Kooperationspartners sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.

e. Die Knaus Tabbert AG haftet nur für Schäden, welche von der Knaus Tabbert AG oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit oder soweit dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

f. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. ä, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.

g. Bei Reisegewinnen haftet die Knaus Tabbert AG weiterhin nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reisewertes besteht nicht.

 

11. Sonstiges

a. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

b. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

c. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt.