Allgemeine Informationen
Wichtige Hinweise und Abhängigkeiten
H140 - Masse in fahrbereitem Zustand auf Basis des homologierten Grundmodells
H141 - Bitte beachten Sie, dass die angegebene Anzahl der Schlafplätze sowohl Schlafplätze für Erwachsene als auch für Kinder enthalten kann. Die Schlafplätze weisen nicht dieselben Abmessungen auf. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei Ihrem KNAUS Händler über die Größenverhältnisse der im Fahrzeug vorgesehenen Schlafplätze beraten zu lassen damit Sie entscheiden können, ob diese für die von Ihnen vorgesehene Belegung (Erwachsene/Kinder) geeignet ist.
H142 - Bei einzelnen Modellen muss eine zusätzliche Ausstattung gewählt werden um die maximal möglichen Schlafplätze erreichen zu können. Ihr KNAUS Händler berät Sie gerne.
H711A - Fassungsvermögen des Frischwassertanks i. S. d. Anh. V. Teil A, Ziff. 2.6 Fn. (h) VO (EU) 1230/2012 durch Überlaufventil begrenzt auf 20 Liter (empfohlene Fahrbefüllung)
H712D - Bei geschlossenem Überlaufventil beträgt das Fassungsvermögen des Frischwassertanks 102 Liter.
H712A - Bei geschlossenem Überlaufventil beträgt das Fassungsvermögen des Frischwassertanks 80 Liter.
H150 - Diese Option muss einmalig, bei der Erstzulassung des Fahrzeugs, in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Das für die Eintragung erforderliche Gutachten wird mit den Fahrzeugpapieren mitgeliefert. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich vor Bestellung bei Ihrem KNAUS Händler.
H161 - Erhältlich nur mit Styling‐Paket
H157 - Bitte beachten Sie, dass durch den Anbau des Fahrradträger an der Heckwand das Sichtfeld der Rückfahrkamera eingeschränkt wird.
H148 - Nur erhältlich in Dachfarbe: Weiß oder Lava Grau
H151 - Bei Wahl der Option erhöht sich die Fahrzeughöhe um ca. 20 cm
H168 - Bitte beachten Sie, dass bei der Wahl des Aufstelldaches und der Option „Gästebett quer mit Zusatzpolster‟ keine gleichzeitige Nutzung im Alltag möglich ist.
H169 - Die Notbettfunktion sollte nur in Ausnahmefällen genutzt werden. Als weiteren Schlafplatz in der Sitzgruppe empfehlen wir die Option „Gästebett quer mit Zusatzpolster"
H147 - Maximale Belastbarkeit 250 kg
H83 - Kleiderschrank entfällt
H145 - Bei Wahl der Option erhöht sich die Fahrzeughöhe um ca. 11 cm
H146 - Zusätzlich ist die Hardware vorbereitet über optionale Sensoren (z. B. Tür‐/Fensterkontakte) erweitert zu werden. Weitere Informationen finden Sie auf www.velocate.com
H135 - Markisengröße weicht bei Wahl des Aufstelldaches aus technischen Gründen ab
H137 - Dem Fahrzeug liegt ein Gutschein zum Einlösen des Medikamentensets bei. Das Medikamentenset enthält apothekenpflichtige Medikamente. Der Gutschein kann daher ausschließlich bei der zuständigen MediKit‐Versandapotheke unter www.medikit.shop eingelöst werden. Unter www.medikit.shop erhalten Sie zudem weitere Informationen zu Ihrem MediKit.
H177 - Keine Nachrüstung möglich
H165 - Dieser Wert lag bei Drucklegung der Preisliste / bei Veröffentlichung der Informationen leider noch nicht endgültig vor. Wir werden die Werte schnellstmöglich auf der Markenwebseite und im Konfigurator nachreichen. Über Details lassen Sie sich bitte von Ihrem KNAUS Händler beraten.
H722 - Maximale 6.000 kg Zuggesamtgewicht
H712E - Bei geschlossenem Überlaufventil beträgt das Fassungsvermögen des Frischwassertanks 110 Liter.
H162 - Die Breite des Deckenschranks variiert je nach gewählter Toiletten‐Raum‐Variante. Bei Variante Schwenkbad: Einsatz eines schmäleren Kleiderschranks. Bei‐Variante Raumbad: Einsatz eines breiteren Kleiderschranks
H166 - Bei Wahl des Raumbades erhöht sich die Bettenlänge in Fahrrichtung links um 14,5 cm
ABH27934 - Nur in Verbindung mit 214102 oder 214110
ABH27935 - Nicht in Verbindung mit 214111 oder 214119
ABH27938 - Nicht in Verbindung mit 252444‑02 und (103593 oder 103577 oder 102619‑02)
ABH27940 - Nicht in Verbindung mit 214114
ABH27942 - Nicht in Verbindung mit 252444‑02 und (103593 oder 103577 oder 102619‑02) sowie 210106 oder 210006 sowie 214117 sowie 214118
ABH27944 - Nicht in Verbindung mit 202711 oder 202711‑01 sowie 200318
ABH27946 - Nicht in Verbindung mit FR0760050*, FR0760028*, FR0760042*:200318
ABH27948 - Nur in Verbindung mit FR0754050*:200318:202711
ABH27949 - Nicht in Verbindung mit FR0754050*:200318:202826
ABH27952 - Nur in Verbindung mit FR0764042*:202844
ABH27953 - Nicht in Verbindung mit FR0764042*:200318
ABH27956 - Nur in Verbindung mit FR0760050*, FR0760028*, FR0760042*, FR0760051*, FR0760044*:200318:202711
ABH27957 - Nicht in Verbindung mit FR0760050*, FR0760028*, FR0760042*, FR0760051*, FR0760044*:200318:202826
ABH27960 - Nur in Verbindung mit FR0760050*, FR0760028*, FR0760042*, FR0760051*, FR0760044*:200318:202711 sowie FR0760008*:202844
ABH27961 - Nicht in Verbindung mit FR0760050*, FR0760028*, FR0760042*, FR0760051*, FR0760044*:200318:202826, FR0760008*:200318
ABH27964 - Enthält 202132
ABH27965 - Nur in Verbindung mit 202844
ABH27966 - Nicht in Verbindung mit 152828 sowie 200318
ABH27970 - Nur in Verbindung mit FR0760050*, FR0760028*, FR0760042*, FR0760051*, FR0760044*, FR0764042*:200318:202711 sowie FR0760008*:202844
ABH27971 - Nicht in Verbindung mit 152828 sowie FR0760050*, FR0760028*, FR0760042*, FR0760051*, FR0760044*, FR0764042*:200318:202826 sowie FR0760008*:200318
ABH27974 - Nur in Verbindung mit 200318:202826 sowie FR0764042*:202844
ABH27975 - Nicht in Verbindung mit 200318:202711 sowie FR0764042*:200318
ABH27978 - Nur in Verbindung mit 202711
ABH27979 - Nicht in Verbindung mit FR0760050*, FR0760028*, FR0760042*, FR0760051*, FR0760044*:200318
ABH27988 - Nicht in Verbindung mit 152828
ABH27990 - Nicht in Verbindung mit 202060
ABH27992 - Nicht in Verbindung mit 202766
ABH27994 - Nicht in Verbindung mit 200601‑06
ABH27996 - Nur in Verbindung mit 203794‑01
ABH27998 - Nur in Verbindung mit 103760
ABH28000 - Nur in Verbindung mit 203718
ABH28002 - Nur in Verbindung mit 202139
ABH28004 - Nur in Verbindung mit 152828 oder 202132
ABH28006 - Ersetzt 200868
ABH28007 - Nur in Verbindung mit 210009
ABH28010 - Enthält 203808
ABH28013 - Nicht in Verbindung mit 210046 oder 210047 oder 210040
ABH28018 - Enthält 203808
ABH28020 - Nicht in Verbindung mit 201165 oder 103585
ABH28022 - Nur in Verbindung mit 200488
ABH28024 - Enthält 202137
ABH28026 - Nicht in Verbindung mit 203731
ABH28030 - Nur in Verbindung mit 253758 oder 252143 oder 203728
ABH28032 - Nur in Verbindung mit 252143
ABH28033 - Nicht in Verbindung mit 212481
ABH28036 - Ersetzt 102910
ABH28038 - Ersetzt 102920‑03 sowie FR0754050*:102619‑03
ABH28040 - Nicht in Verbindung mit FR0760028*, FR0760042*, FR0760050*:103585 oder 100750‑03 oder 102619‑02 oder 252438‑01 oder 252605‑01 sowie FR0764042*:103585 oder 100750‑03 oder 102619‑02 oder 252438‑01 oder 252605‑01 oder 553746 oder 913918 sowie FR0754050*:103585 oder 100750‑03 oder 102619‑02 oder 252438‑01 oder 252605‑01 oder 553746 oder 913918
ABH28044 - Nicht in Verbindung mit 103577 oder 103593
ABH28046 - Nicht in Verbindung mit 103585
ABH28048 - Nicht in Verbindung mit FR0754050*, FR0760008*, FR0760028*, FR0760042*, FR0760050*, FR0764042*:252438‑01 oder 252605‑01 oder 103577 oder 103593 oder 452258
ABH28050 - Nicht in Verbindung mit FR0754050*, FR0760008*, FR0760028*, FR0760042*, FR0760050*, FR0764042*:553746 oder 913918 oder 103577 oder 103593
ABH28052 - Ersetzt 102922
ABH28054 - Nur in Verbindung mit 203720
ABH28056 - Ersetzt 552348‑01
ABH28058 - Nur in Verbindung mit 452258
ABH28060 - Nicht in Verbindung mit 552256 oder 552516
ABH28062 - Nicht in Verbindung mit 552256
ABH28064 - Ersetzt 552955‑03 sowie 551994
ABH28065 - Nicht in Verbindung mit 551994 und 552517
ABH28068 - Ersetzt 552517
ABH28069 - Nicht in Verbindung mit 551994
ABH28072 - Nur in Verbindung mit 552256 oder 552516
ABH28074 - Enthält 953554 sowie 953555
ABH28076 - Enthält 552964‑22
ABH28077 - Ersetzt 453505‑20
ABH28078 - Nicht in Verbindung mit FR0754050*, FR0760008*, FR0760028*, FR0760042*, FR0760050*, FR0764042*:102619‑02 sowie FR0760051*:553746 oder 913918
ABH28082 - Nicht in Verbindung mit 452258
ABH28084 - Ersetzt 302978 sowie 302979 sowie 302980 sowie 302981
ABH28086 - Nur in Verbindung mit 352380
ABH28088 - Nur in Verbindung mit 351166 oder 352971
ABH28090 - Ersetzt 351274
ABH28092 - Ersetzt 102619‑03
ABH28093 - Nicht in Verbindung mit FR0760008*, FR0760028*, FR0760042*, FR0760050*, FR0764042*:102619‑03 oder 100750‑03 sowie FR0754050*:102619‑03 oder
100750‑03 oder 103577 oder 103593 sowie 913918 ABH28096 Nur in Verbindung mit 210006 oder 214111 oder 214119 oder 252143 oder 203728
ABH28098 - Nicht in Verbindung mit 251248 sowie 252062 sowie 913913 sowie 253748‑02 sowie 253749 sowie 251248‑03 sowie 253748‑02
ABH28100 - Nur in Verbindung mit 253747 oder 913913 oder 253748‑02 oder 913914‑02
ABH28101 - Nicht in Verbindung mit 913914 sowie 251248‑03 sowie 251248
ABH28104 - Nur in Verbindung mit 103593
ABH28106 - Nur in Verbindung mit 252405‑01
ABH28107 - Nicht in Verbindung mit FR0754050*, FR0760008*, FR0760028*, FR0760042*, FR0760050*, FR0764042*:102619‑02 oder 103577 oder 103593
ABH28110 - Enthält 252405‑01
ABH28111 - Nicht in Verbindung mit 252605‑01 oder 252438‑01
ABH28114 - Enthält 251261
ABH28116 - Enthält 252479
ABH28118 - Nur in Verbindung mit 252698
ABH28120 - Nur in Verbindung mit 252698 und 252815
ABH28122 - Nicht in Verbindung mit 214128 oder 214129
ABH28124 - Nicht in Verbindung mit 252444‑02 und (103593 oder 103577 oder 102619‑02) sowie 214117 sowie 210106 oder 210006 sowie 214118
ABH28126 - Nicht in Verbindung mit FR1960050*, FR1960042*:200318
ABH28128 - Nur in Verbindung mit FR1954050*:200318:202711
ABH28129 - Nicht in Verbindung mit FR1954050*:200318:202826
ABH28132 - Nur in Verbindung mit FR1964042*:202844
ABH28133 - Nicht in Verbindung mit FR1964042*:200318
ABH28136 - Nur in Verbindung mit FR1960050*, FR1960042*:200318:202711
ABH28137 - Nicht in Verbindung mit FR1960050*, FR1960042*:200318:202826
ABH28140 - Nur in Verbindung mit FR1960050*, FR1960042*:200318:202711 sowie FR1960008*:202844
ABH28141 - Nicht in Verbindung mit FR1960050*, FR1960042*:200318:202826 sowie FR1960008*:200318
ABH28144 - Nur in Verbindung mit FR1960050*, FR1960042*, FR1964042*:200318:202711 sowie FR1960008*:202844
ABH28145 - Nicht in Verbindung mit FR1960050*, FR1960042*, FR1964042*:200318:202826 sowie FR1960008*:200318
ABH28148 - Nur in Verbindung mit 200318:202826 sowie FR1964042*:202844
ABH28149 - Nicht in Verbindung mit 200318:202711 sowie FR1964042*:200318
ABH28152 - Nicht in Verbindung mit 152828 sowie FR1960050*, FR1960042*:200318
ABH28158 - Ersetzt 102920‑03 sowie FR1954050*:102619‑03
ABH28159 - Nicht in Verbindung mit FR1960042*, FR1960050*:100750‑03 oder 102619‑02 oder 252438‑01 oder 252605‑01 sowie FR1964042*:100750‑03 oder 102619‑02 oder 252438‑01 oder 252605‑01 oder 553746 oder 913918 sowie FR1954050*:100750‑03 oder 102619‑02 oder 252438‑01 oder 252605‑01 oder 553746 oder 913918
ABH28162 - Nicht in Verbindung mit FR1954050*, FR1960008*, FR1960042*, FR1960050*, FR1964042*:252438‑01 oder 252605‑01 oder 103577 oder 103593 oder 452258
ABH28164 - Nicht in Verbindung mit FR1954050*, FR1960008*, FR1960042*, FR1960050*, FR1964042*:553746 oder 103577 oder 103593 oder 913918
ABH28166 - Ersetzt 551994 sowie 552955‑03
ABH28168 - Nicht in Verbindung mit 102619‑02
ABH28170 - Nicht in Verbindung mit FR1960008*, FR1960042*, FR1960050*, FR1964042*:102619‑03 oder 100750‑03 sowie FR1954050*:102619‑03 oder 100750‑03 oder 103577 oder 103593 sowie 913918
ABH28172 - Nur in Verbindung mit 210006 oder 214128 oder 214129 oder 252143 oder 203728
ABH28174 - Ersetzt 253749
ABH28176 - Nicht in Verbindung mit 251248 sowie 252062 sowie 913913 sowie 251248‑03 sowie 253748‑02
ABH28178 - Nicht in Verbindung mit 913914 sowie 251248 sowie 251248‑03
ABH28180 - Nicht in Verbindung mit FR1954050*, FR1960008*, FR1960042*, FR1960050*, FR1964042*:102619‑02 oder 103577 oder 103593
ABH28182 - Nicht in Verbindung mit 215217 oder 215218
ABH28184 - Nur in Verbindung mit 215200 sowie 215210 oder 215212
ABH28186 - Nur in Verbindung mit 215225‑01 oder 215230‑01 oder 215217 oder 215218 sowie 222645 sowie 215200 sowie 215210 oder 215212
ABH28187 - Nicht in Verbindung mit 215231
ABH28190 - Nur in Verbindung mit 215230‑01 oder 215225‑01 oder 215217 oder 215218 sowie 215200 sowie 215210 oder 215212
ABH28192 - Nur in Verbindung mit 215230‑01 oder 215225‑01 oder 215217 oder 215218 sowie 222645 sowie 215200 sowie 215210 oder 215212
ABH28193 - Nicht in Verbindung mit 215223 sowie 215224
ABH28196 - Nicht in Verbindung mit 215225‑01 oder 215230‑01 sowie 215218
ABH28198 - Nicht in Verbindung mit 215225‑01 oder 215230‑01 sowie 215217
ABH28206 - Nur in Verbindung mit 222552
ABH28209 - Nicht in Verbindung mit 222553 oder 232769 oder 222553‑01
ABH28212 - Ersetzt 222861
ABH28214 - Enthält 222645
ABH28215 - Nur in Verbindung mit 215200
ABH28220 - Nicht in Verbindung mit 552768‑01
ABH28222 - Enthält 233599
ABH28223 - Nur in Verbindung mit 222656
ABH28226 - Ersetzt 953548
ABH28228 - Nur in Verbindung mit 222631
ABH28230 - Nur in Verbindung mit 222642
ABH28231 - Nicht in Verbindung mit 233602‑01
ABH28234 - Nicht in Verbindung mit 222629‑01
ABH28236 - Nur in Verbindung mit 222629‑01 oder 233602‑01
ABH28238 - Nur in Verbindung mit 553787
ABH28240 - Nicht in Verbindung mit 913918 oder 553746
ABH28242 - Ersetzt 552949‑06
ABH28244 - Ersetzt 552949‑02
ABH28246 - Enthält 453608
ABH28247 - Ersetzt 453505‑23
ABH28250 - Nicht in Verbindung mit 913918
ABH28252 - Ersetzt 253526‑02
ABH28254 - Nicht in Verbindung mit 251248 sowie 251757 sowie 913913 sowie 253748‑02 sowie 251248‑03
ABH28256 - Nicht in Verbindung mit 251757 sowie 251248‑03
ABH30359 - Nur in Verbindung mit 554186 oder 554187 oder 554188 oder 554189
ABH30844 - Ersetzt 201815 sowie 212561‑01 sowie 200868 sowie 202132
ABH30846 - Nicht in Verbindung mit 224034
ABH30848 - Nur in Verbindung mit 224034
ABH30850 - Nur in Verbindung mit 223037 oder 223039
ABH31391 - Nur in Verbindung mit 210046 oder 210047 oder 210040
ABH32835 - Nur in Verbindung mit 232660‑01 oder 232660‑02
ABH33049 - Nur in Verbindung mit 234208
ABH35605 - Nur in Verbindung mit 201198
ABH35607 - Nur in Verbindung mit 201199
ABH35609 - Nur in Verbindung mit 201609
ABH35611 - Nur in Verbindung mit 200318:202139
ABH35613 - Nur in Verbindung mit 201165
ABH35615 - Nicht in Verbindung mit 202416 sowie 203731
ABH35617 - Nur in Verbindung mit 201686
Wichtige Informationen
FÜR FREIZEITFAHRZEUGE DER MARKE KNAUS GEWÄHREN WIR IHNEN IM RAHMEN UNSERER, BEI FAHRZEUGÜBERGABE GÜLTIGEN GARANTIEBEDINGUNGEN, NEBEN DER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG EINE 10‐JÄHRIGE DICHTIGKEITSGARANTIE AUF DEN VON UNS HERGESTELLTEN AUFBAU.
BITTE BEACHTEN SIE FÜR ALLE FREIZEITFAHRZEUGE DER MARKE KNAUS DIE FOLGENDEN WICHTIGEN HINWEISE:
ZU DIESER PREISLISTE:
Der Inhalt entspricht dem Stand der Drucklegung im 01/2023. Die Preisliste ist ab 01/2023 für das Modelljahr 2023 gültig. Vorherige Preislisten, Prospektangaben und Technische Daten verlieren in Bezug auf die angebotenen Fahrzeuge ihre Gültigkeit. Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten.
ZU TECHNISCHEN ANGABEN UND ABBILDUNGEN:
Um Ihre Sicherheit und die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges nicht zu gefährden raten wir Ihnen An‐, Um‐ oder Einbauten ausschließlich beim autorisierten KNAUS‐Fachhändler durchführen zu lassen und bestehen Sie auf KNAUS‐Originalteile.
Nachträgliche Um‐ und Einbauten sind, soweit diese technisch möglich sind, regelmäßig kostenpfl ichtig. In Einzelfällen kann es zum gegenseitigen Ausschluss von Sonderwunsch‐Kombinationen kommen. Änderungen in Konstruktion, Farbe und Ausstattung behalten wir uns vor, soweit diese dem technischen Fortschritt dienen, zumutbar sind und/oder der Sicherheit dienen. Die Angaben zum Lieferumfang, Maße und Gewichte sowie zum Aussehen entsprechen den Kenntnissen zum Zeitpunkt der Drucklegung (01/2023). Änderungen an Ausstattungen, an technischen Daten, am Serienumfang und der Preise bleiben vorbehalten. Bitte informieren Sie sich insoweit vor dem Kauf bei Ihrem autorisierten KNAUS‐Fachhändler.
Nach Vertragsschluss bleiben technische Änderungen im Rahmen der Konstruktion vorbehalten, soweit sie dem technischen Fortschritt dienen und dem Kunden zumutbar sind. Geringfügige Farb‐ und Beschaff enheitsabweichungen sind ebenfalls – auch nach Vertragsschluss – vorbehalten, soweit diese werkstoff bedingt nicht vermieden werden können (z. B. Farbabweichungen von bis zu ca. 2,0 dE zwischen Lack auf Blech und Lack auf GFK/Kunststoff) und dem Kunden zumutbar sind.
Abbildungen zeigen zum Teil Ausstattungsmerkmale, die nicht im Serienumfang enthalten sind und die gegen Mehrpreis bestellt werden können (Sonderausstattungen) sowie vereinzelt auch Ausstattungsmerkmale von Prototypen/Studien/Ländervarianten, die nicht dem Serienstand entsprechen und die auch nicht als Sonderausstattung bestellbar sein werden. Geringe Farbabweichungen der Abbildungen im Prospekt vom tatsächlichen Fahrzeug können drucktechnisch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Bitte lassen Sie sich daher vor Kauf eines Fahrzeugs von einem entsprechenden KNAUS‐Vertragshändler umfassend zum aktuellen Stand der Serie beraten. Die im Katalog abgebildete Dekoration ist nicht Teil des Lieferumfangs.
Wichtige technische und rechtliche Hinweise zur Fahrzeugkonfiguration und gewichtsbezogenen Angaben
Im Straßenverkehr ist jedes Fahrzeug nur für ein bestimmtes Höchstgewicht zugelassen. Dieses Höchstgewicht darf im Fahrbetrieb nicht überschritten werden. Deshalb sind die technischen und rechtlichen Vorgaben für das Gewicht Ihres Fahrzeugs bei der Konfi guration und der Auswahl von Zusatzausrüstung („Pakete‟, „Ausstattungsmerkmale‟ und „Optionen‟) aus unserem werksseitigen Angebot bereits bei der Konfi guration Ihres Fahrzeugs besonders zu beachten.
Rechtliche Vorgaben für das Gewicht Ihres Fahrzeugs enthält die Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 der Kommission vom 31. März 2021 (bis 06/2022: Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission vom 12. Dezember 2012). Um Sie möglichst transparent und umfassend über die in unseren Verkaufsunterlagen aufgeführten gewichtsbezogenen Angaben aufzuklären, orientieren sich die nachfolgenden Erläuterungen und Hinweise der Knaus Tabbert AG an den Vorgaben dieser Verordnung. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Erläuterungen und Hinweise zu den in unseren Verkaufsunterlagen aufgeführten gewichtsbezogenen Angaben vor der Konfi guration und Bestellung Ihres Fahrzeugs sorgfältig durch. Gerne unterstützen Sie auch unsere Handelspartner bei der Auswahl und Konfi guration Ihres Fahrzeugs.
I. Begrifflichkeiten
1. Die technisch zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs
Die „technisch zulässige Gesamtmasse‟ des Fahrzeugs wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen und bezeichnet die vom Hersteller angegebene Höchstmasse, die Ihr Fahrzeug in beladenem Zustand wiegen darf (z. B. 3.500 kg). Diese darf während der Fahrt nicht überschritten werden. Bei Überschreitungen der technisch zulässigen Gesamtmasse im Fahrbetrieb drohen in vielen europäischen Ländern Bußgelder. In Deutschland kann die Überschreitung der technisch zulässigen Gesamtmasse im Fahrbetrieb eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihr Fahrzeug vor jedem Fahrtantritt zu wiegen und zu kontrollieren, dass Ihr Fahrzeug die technisch zulässige Gesamtmasse einhält. Die Einhaltung der technisch zulässigen Gesamtmasse liegt in Ihrer Verantwortung.
Die technisch zulässige Gesamtmasse wird für jeden Grundriss in unseren Preislisten ausgewiesen.
Beispiel:
2. Die Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand
Die „Masse in fahrbereitem Zustand‟ bezeichnet die Masse des Fahrzeugs samt Aufbau und werkseitiger Standardausrüstung („Grundausstattung‟ oder „Serienausstattung‟) einschließlich des zu 90 % seines Fassungsvermögens gefüllten Kraftstofftanks sowie eingefüllter Betriebsstoff e wie Schmierfette, Öle und Kühlfl üssigkeiten, Werkzeug und Reifen‐Pannenhilfe zuzüglich der gesetzlich pauschal mit 75 kg berechneten Masse des Fahrers. Die Masse in fahrbereitem Zustand wird für jeden Grundriss in unseren Preislisten ausgewiesen.
Beispiel:
Umfasst sind von der Masse in fahrbereitem Zustand folgende Positionen:
- das Leergewicht des Fahrzeugs samt Aufbau inklusive eingefüllter Betriebsstoffe wie Schmierfette, Öle und Kühlflüssigkeiten, Werkzeug und Reifen‐Pannenhilfe;
- die werkseitige Standardausstattung; d. h. die grundlegende Konfiguration eines Fahrzeugs, das mit allen Merkmalen ausgestattet ist, die gesetzlich vorgeschrieben sind, einschließlich aller angebauten Ausrüstungsteile, die keine weiteren Spezifikationen auf der Ebene der Konfiguration oder der Ausrüstung bedingen;
- der zu 100 % gefüllte Frischwassertank im Fahrbetrieb (das Fassungsvermögen des Frischwassertanks ist je nach Fahrzeugmodell im Fahrbetrieb begrenzt auf 10, 20 oder 40 Liter) und eine zu 100 % gefüllte Alu‐Gasflasche mit einem Gewicht von 16 kg;
- der zu 90 % gefüllte Kraftstoff tank inklusive Kraftstoff;
- der Fahrer, dessen Gewicht pauschal mit 75 kg berechnet wird.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den in den Verkaufsunterlagen der Knaus Tabbert AG enthaltenen Angaben zur Masse in fahrbereitem Zustand um errechnete Nennwerte handelt, die produktionsbedingten Toleranzen von bis zu ± 5 % unterliegen. Diese rechtlich zulässigen Toleranzen können sich unmittelbar auf die tatsächliche Masse Ihres Fahrzeugs und damit auch auf die Zuladung bzw. verbleibende Nutzlast unmittelbar auswirken. Deshalb sollten Sie diese Toleranzen bei der Konfi guration Ihres Fahrzeugs unbedingt einkalkulieren.
3. Die tatsächliche Fahrzeugmasse
Die „tatsächliche Fahrzeugmasse‟ bezeichnet die Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand, zuzüglich der Masse der werkseitig an einem bestimmten Fahrzeug angebrachten Zusatzausrüstung.
4. Die Masse des Fahrers und die Masse der Fahrgäste
Die „Masse des Fahrers‟ wird unabhängig von dem tatsächlichen Gewicht des Fahrers pauschal mit 75 kg berechnet. Da die Masse des Fahrers bereits in der Masse in fahrbereitem Zustand eingerechnet ist, wird diese bei der Masse der zugelassenen Fahrgäste nicht berücksichtigt. Die „Masse der Fahrgäste‟ ergibt sich aus der herstellerseitig im Typgenehmigungsverfahren festgelegten zulässigen Personenzahl im Fahrbetrieb, abzüglich der pauschal mit 75 kg berechneten Masse des Fahrers. Die zulässige Personenzahl im Fahrbetrieb wird für jeden Grundriss in unseren Preislisten ausgewiesen. Die zulässige Personenzahl im Fahrbetrieb kann sich aufgrund des Einbaus von Zusatzausrüstung verringern.
Beispiel:
Die Masse der Fahrgäste wird ebenfalls pauschal mit 75 kg pro Fahrgast berechnet, unabhängig von ihrem tatsächlichen Gewicht. Bei einem Fahrzeug mit einer zulässigen Personenzahl im Fahrbetrieb von 4 beträgt die Masse der Fahrgäste also 225 kg (3*75 kg).
5. Standardausrüstung und Zusatzausrüstung
Die „Standardausrüstung‟ („Grundausstattung‟ oder „Serienausstattung‟) bezeichnet die grundlegende Konfi guration eines Fahrzeugs, das mit allen Merkmalen ausgestattet ist, die gesetzlich vorgeschrieben sind, einschließlich aller angebauten Ausrüstungsteile, die keine weiteren Spezifi kationen auf der Ebene der Konfi guration oder der Ausrüstung bedingen. Angaben zu der Standardausrüstung („Grundausstattung‟ oder „Serienausstattung‟) Serienausstattung fi nden Sie für jeden Grundriss in unseren Preislisten. Die „Zusatzausrüstung‟ („Pakete‟, „Ausstattungsmerkmale‟ und „Optionen‟) bezeichnet alle nicht in der Standardausrüstung enthaltenen Ausrüstungsteile, die unter der Verantwortung des Herstellers werkseitig am Fahrzeug angebracht werden und vom Kunden bestellt werden können. Keine Zusatzausrüstung in diesem Sinne ist sonstiges Zubehör, welches nach der Auslieferung des Fahrzeugs durch den Hersteller von Ihnen oder ihrem Handelspartner in das Fahrzeug eingebaut wird. Angaben zu den werkseitig bestellbaren (Ausstattungs‐)Paketen, Ausstattungsmerkmalen und Optionen fi nden Sie für jeden Grundriss in unseren Preislisten.
Bitte beachten Sie, dass der Einbau von Zusatzausrüstung stets eine Verringerung der Nutzlast nach sich zieht (vgl. Ziffer 6.). Welche Masse an Zusatzausrüstung für welchen Grundriss maximal ausgewählt werden kann, können Sie den Angaben zu den jeweiligen Fahrzeuggrundrissen entnehmen (vgl. Ziffer 7.).
Beispiel:
6. Die Nutzlast und die Mindest-Nutzlast
Die „Nutzlast‟ wird berechnet, indem von der technisch zulässigen Gesamtmasse die Masse in fahrbereitem Zustand, die Masse der Fahrgäste und die herstellerseitig festgelegte maximale Masse der Zusatzausrüstung abgezogen wird.
Der europäische Gesetzgeber schreibt für Reisemobile eine feste „Mindest‑Nutzlast“ vor, die für Gepäck und sonstiges, nicht vom Hersteller verbautes Zubehör verbleiben muss. Diese darf bei der Konfiguration Ihres Fahrzeugs nicht unterschritten werden und berechnet sich anhand folgender Formel:
Mindest‐Nutzlast in kg ≥ 10 * (n + L)
Dabei gilt: „n‟ = Höchstzahl der Fahrgäste zuzüglich des Fahrers und „L‟ = Gesamtlänge des Fahrzeugs in Metern.
7. Die maximale Masse der Zusatzausrüstung
Damit die gesetzlich vorgeschriebene Mindest‐Nutzlast eingehalten wird, wird herstellerseitig für jeden Grundriss die „maximale Masse der Zusatzausrüstung“ festgelegt. Hierbei handelt es sich also um die Masse, die unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindest‐Nutzlast für die Auswahl von werkseitig optionaler Zusatzausrüstung („Pakete‟, „Ausstattungsmerkmale“ und „Optionen‟) zur Verfügung steht. Die Knaus Tabbert AG berechnet die maximale Masse der Zusatzausrüstung, indem von der technisch zulässigen Gesamtmasse die Masse in fahrbereitem Zustand, die Masse der Fahrgäste sowie die Mindest‐Nutzlast abgezogen werden.
Beispiel:
3.500 kg Technisch zulässige Gesamtmasse
– 2.968 kg Masse in fahrbereitem Zustand
– 3*75 kg Masse der Fahrgäste
– 110 kg Mindest‐Nutzlast
= 197 kg Masse der maximalen Zusatzausrüstung
II. Technische und rechtliche Hinweise
1. Gesetzlich zulässige Toleranzen bei der Berechnung der Gewichtsangaben
Für die in den Preislisten enthaltenen Angaben der Masse in fahrbereitem Zustand gilt, dass es sich hierbei um errechnete Nennwerte handelt, die produktionsbedingten Toleranzen von bis zu ± 5 % unterliegen. Diese produktionsbedingten Toleranzen von bis zu ± 5 % sind rechtlich zulässig und resultieren aus der Verwendung von natürlichen Werkstoffen, wie z. B. Holz, sowie der bei einigen Zulieferern zur Anwendung kommenden Herstellungsverfahren. Gewichtsschwankungen können aufgrund der verwendeten Materialien trotz optimierter Produktionsprozesse nicht ausgeschlossen werden. Da sich diese gesetzlich zulässigen Toleranzen auf die tatsächliche Masse Ihres Fahrzeugs und damit auch auf die mögliche Zuladung bzw. verbleibende Nutzlast unmittelbar auswirken, sollten Sie diese bei der Konfiguration Ihres Fahrzeugs unbedingt einkalkulieren.
Beispiel:
Masse in fahrbereitem Zustand lt. Preisliste: 2.968 kg
Rechtlich zulässige Toleranz von ± 5 %: 148 kg
Rechtliche zulässige Spanne der Masse in fahrbereitem Zustand 2.820 bis 3.116 kg
2. Auswirkung der gesetzlich zulässigen Toleranzen
Erhöht sich die tatsächliche Fahrzeugmasse durch die Auswahl von Zusatzausrüstung so weit, dass rechnerisch zwischen der tatsächlichen Fahrzeugmasse und der technisch zulässigen Gesamtmasse nicht mehr genügend Zuladungsmöglichkeit für die Mitnahme der zugelassenen Fahrgäste sowie der Mindest‐Nutzlast verbleibt, haben Sie bei der Konfiguration Ihres Fahrzeugs grundsätzlich (grundrissabhängig) die Möglichkeit, eine Fahrzeugauflastung zu wählen, eine Reduzierung der zugelassenen Sitzplätze im Fahrbetrieb zu wählen und/oder Zusatzausrüstung abzuwählen. In unserem Konfigurator ist dies dann Voraussetzung dafür, die Konfiguration fortsetzen zu können. Geschieht dies nicht, kann die Konfiguration nicht fortgesetzt werden. Vergewissern Sie sich ggf. bei Ihrem Knaus Tabbert AG‐Handelspartner, dass die technisch zulässige Gesamtmasse auch rechnerisch nicht überschritten wird, und dass auch genügend Zuladungsmöglichkeit für Fahrgäste und Gepäck (Mindest‐Nutzlast, s. u.) verbleibt.
Aber auch unabhängig davon, ob die Einhaltung der Mindest‐Nutzlast gewährleistet ist, sollten Sie die gesetzlich zulässigen produktionsbedingten Toleranzen bei der Masse in fahrbereitem Zustand im Rahmen der Konfiguration beachten, denn diese wirken sich stets auch auf die Zuladungsmöglichkeiten aus. Sie können daher für jeden Grundriss nur eine maximale Masse an Zusatzausrüstung bestellen.
Bestellen Sie das Fahrzeug aus obigem Beispiel mit einer Zusatzausrüstung mit einem Gesamtgewicht von 150 kg, ergibt sich aufgrund des in der Preisliste ausgewiesenen Nennwertes der Masse in fahrbereitem Zustand eine Nutzlast von 180 kg. Die tatsächliche Zuladungsmöglichkeit kann aufgrund der gesetzlich zulässigen Toleranzen von diesem Wert jedoch abweichen. Ist die Masse in fahrbereitem Zustand Ihres Fahrzeugs etwa zulässigerweise 1 % höher als der in den Preislisten ausgewiesene Nennwert, verringert sich die Zuladungsmöglichkeit von 180 kg auf 151 kg:
Beispiel:
3.500 kg Technisch zulässige Gesamtmasse
– 2.998 kg Realgewicht des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand (+ 1 % gegenüber dem in den Verkaufsunterlagen angegebenen von 2.968, kg)
– 3*75 kg Masse der Mitfahrer
– 150 kg Bestellte Zusatzausrüstung für das konkret konfigurierte Fahrzeug
= 127 kg Verbleibende Zuladungsmöglichkeit (Wichtig: Die verbleibende Zuladungsmöglichkeit muss größer als die Mindest‐Nutzlast sein, vgl. Ziffer 6.)
Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihr beladenes Fahrzeug vor jedem Fahrtantritt zu wiegen und zu kontrollieren, dass Sie die technisch zulässige Gesamtmasse einhalten. Diese Kontrolle liegt in Ihrer Verantwortung als Fahrzeugführer.