Allgemeine Informationen
Wichtige Hinweise und Abhängigkeiten
H140 - Inkl. Angabe der produktionsbedingten Toleranzen von ±5%
H722 - Maximale 6.000 kg Zuggesamtgewicht
H141 - Bitte beachten Sie, dass die angegebene Anzahl der Schlafplätze sowohl Schlafplätze für Erwachsene als auch für Kinder enthalten kann. Die Schlafplätze weisen nicht dieselben Abmessungen auf. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei Ihrem KNAUS Händler über die Größenverhältnisse der im Fahrzeug vorgesehenen Schlafplätze beraten zu lassen damit Sie entscheiden können, ob diese für die von Ihnen vorgesehene Belegung (Erwachsene/Kinder) geeignet ist.
H142 - Bei einzelnen Modellen muss eine zusätzliche Ausstattung gewählt werden um die maximal möglichen Schlafplätze erreichen zu können. Ihr KNAUS Händler berät Sie gerne.
H711B - Fassungsvermögen des Frischwassertanks i. S. d. Anh. V. Teil A, Ziff. 2.6 Fn. (h) VO (EU) 1230/2012 durch Überlaufventil begrenzt auf 40 Liter (empfohlene Fahrbefüllung)
H712G - Bei geschlossenem Überlaufventil beträgt das Fassungsvermögen des Frischwassertanks 180 Liter.
H147 - Maximale Belastbarkeit 250 kg
H160 - Je nach Grundriss sind ein oder mehrere Booster zur Verstärkung der Heizleistung enthalten
H145 - Bei Wahl der Option erhöht sich die Fahrzeughöhe um ca. 11 cm
H146 - Zusätzlich ist die Hardware vorbereitet über optionale Sensoren (z. B. Tür‐/Fensterkontakte) erweitert zu werden. Weitere Informationen finden Sie auf www. velocate. com
H137 - Dem Fahrzeug liegt ein Gutschein zum Einlösen des Medikamentensets bei. Das Medikamentenset enthält apothekenpflichtige Medikamente. Der Gutschein kann daher ausschließlich bei der zuständigen MediKit‐Versandapotheke unter www. medikit. shop eingelöst werden. Unter www. medikit. shop erhalten Sie zudem weitere Informationen zu Ihrem MediKit.
H02 - Info: Bitte beachten Sie, dass sich bei Nichtbestellung des FIAT Paket die Lieferzeit des Fahrzeuges wesentlich verlängert.
H711 - Fassungsvermögen des Frischwassertanks i. S. d. Anh. V. Teil A, Ziff. 2.6 Fn. (h) VO (EU) 1230/2012 durch Überlaufventil begrenzt auf 10 Liter (empfohlene Fahrbefüllung)
H712C - Bei geschlossenem Überlaufventil beträgt das Fassungsvermögen des Frischwassertanks 100 Liter.
H157 - Bitte beachten Sie, dass durch den Anbau des Fahrradträger an der Heckwand das Sichtfeld der Rückfahrkamera eingeschränkt wird.
H149 - Bei Wahl der ALDE‐Warmwasserheizung wird Panel durch ALDE LCD Bedienpanel ersetzt.
H94 - Info: Bitte beachten Sie, dass sich bei Nichtbestellung des MAN‐Paket die Lieferzeit des Fahrzeuges um 3–6 Monate verlängert.
H712B - Bei geschlossenem Überlaufventil beträgt das Fassungsvermögen des Frischwassertanks 95 Liter.
H129 - Inkl. Notbremsassistent bei Automatikgetriebe (für abstandsgeregelten Tempomat ACC bis 160km/h)
H05 - Info: Bitte beachten Sie, dass sich bei Nichtbestellung des MAN‐Paket. die Lieferzeit des Fahrzeuges um 3–6 Monate verlängert.
ABH12572 - Nicht in Verbindung mit 252442‑01
ABH12574 - Nicht in Verbindung mit 200393 sowie 202330
ABH12576 - Nicht in Verbindung mit 202330
ABH12578 - Nicht in Verbindung mit 200393
ABH12580 - Nur in Verbindung mit 202132
ABH12582 - Nur in Verbindung mit 212561‑01
ABH12584 - Ersetzt 200868
ABH12594 - Nicht in Verbindung mit 102522‑01
ABH12596 - Nur in Verbindung mit 203726 sowie 201686
ABH12600 - Nur in Verbindung mit 203728 oder 252143
ABH12602 - Nur in Verbindung mit 252143
ABH12604 - Nicht in Verbindung mit 452356
ABH12608 - Nicht in Verbindung mit 202227
ABH12610 - Nicht in Verbindung mit 552540‑01 oder 552964‑24
ABH12612 - Nicht in Verbindung mit 352287
ABH12614 - Enthält 953554 sowie 953555
ABH12617 - Nicht in Verbindung mit 102331
ABH12620 - Nur in Verbindung mit 100526‑21
ABH12622 - Nur in Verbindung mit 30195
ABH12624 - Ersetzt 302978 sowie 302979 sowie 302980 sowie 302981
ABH12630 - Ersetzt 102619‑02
ABH12631 - Nicht in Verbindung mit 913917
ABH12634 - Ersetzt 102619‑03
ABH12635 - Nicht in Verbindung mit 101944
ABH12638 - Nur in Verbindung mit 250201‑01 und 250201‑02
ABH12640 - Ersetzt 253749‑01 sowie 251757
ABH12641 - Nicht in Verbindung mit 253748‑04 sowie 253748‑03 sowie 250201‑01 sowie 253748‑02 sowie 253748‑03 sowie 913921 sowie 250201‑02 sowie 913929
ABH12644 - Ersetzt 251757 sowie 253749‑01 sowie 252434
ABH12645 - Nicht in Verbindung mit 252434 sowie 913915 sowie 253748‑04 sowie 253748‑03 sowie 250201‑01 sowie 250201‑02 sowie 253748‑02 sowie 253748‑03 sowie 913930
ABH12648 - Nur in Verbindung mit FR0363332*, FR0363339*:253761 oder 252434
ABH12649 - Nicht in Verbindung mit 253749‑01
ABH12652 - Nicht in Verbindung mit 253782
ABH12654 - Nicht in Verbindung mit 253802
ABH12656 - Nur in Verbindung mit 253569
ABH12658 - Nur in Verbindung mit 252283
ABH12664 - Nur in Verbindung mit 252480
ABH12666 - Nur in Verbindung mit 210089
ABH12667 - Nicht in Verbindung mit 552362
ABH12670 - Nur in Verbindung mit 252733
ABH12672 - Nur in Verbindung mit 252698
ABH12674 - Nur in Verbindung mit 252698 und 252815
ABH12676 - Nur in Verbindung mit 501272
ABH12678 - Nicht in Verbindung mit 253568‑01
ABH12680 - Nicht in Verbindung mit 230020
ABH12685 - Nicht in Verbindung mit 201781‑01 oder 201781‑02
ABH12696 - Nicht in Verbindung mit 202060
ABH12698 - Nicht in Verbindung mit 202766
ABH12702 - Nur in Verbindung mit 202139
ABH12704 - Nur in Verbindung mit 152828 oder 202132
ABH12706 - Nur in Verbindung mit 212561‑01 und 202132
ABH12708 - Ersetzt 202200 oder 200868
ABH12709 - Nur in Verbindung mit 210010
ABH12712 - Enthält 202137
ABH12714 - Enthält 102273
ABH12718 - Nicht in Verbindung mit 100237
ABH12726 - Nur in Verbindung mit 102610
ABH12728 - Nur in Verbindung mit 550566‑01 oder 352533‑01
ABH12730 - Ersetzt FR0544377*, FR0549377*:100526‑16
ABH12731 - Nur in Verbindung mit FR0544377*, FR0549377*:551711
ABH12734 - Ersetzt 100526‑15
ABH12735 - Nur in Verbindung mit 551711
ABH12738 - Nicht in Verbindung mit 552052 oder 913916
ABH12742 - Enthält 100526‑14
ABH12744 - Nur in Verbindung mit 551770
ABH12746 - Nur in Verbindung mit 352971 oder 351166
ABH12752 - Nicht in Verbindung mit 913916
ABH12754 - Ersetzt 253749
ABH12762 - Nur in Verbindung mit 252405
ABH12764 - Enthält 252405
ABH12768 - Nur in Verbindung mit 252479
ABH12772 - Enthält 222859
ABH12800 - Nur in Verbindung mit 102273
ABH12822 - Nicht in Verbindung mit 201781‑05 oder 232769
ABH12824 - Nicht in Verbindung mit FR0946236*:100237
ABH12838 - Nur in Verbindung mit 102610 oder 102576
ABH12840 - Ersetzt 102923‑04
ABH12846 - Nur in Verbindung mit 351166
ABH12854 - Nicht in Verbindung mit 230025 oder 230023
ABH12858 - Nicht in Verbindung mit 102522‑03
ABH12862 - Nicht in Verbindung mit 252825‑01
ABH12868 - Nicht in Verbindung mit 230006 oder 230009
ABH12879 - Nicht in Verbindung mit 201781‑01 oder 201781‑02 oder 201869‑01 oder 201869‑02 oder 202320
ABH12882 - Nur in Verbindung mit 210011
ABH12884 - Ersetzt 201789
ABH12888 - Nicht in Verbindung mit 551711
ABH12890 - Ersetzt 100526‑16
ABH12894 - Enthält 402417
ABH12896 - Nur in Verbindung mit 402732
ABH12897 - Nicht in Verbindung mit 400369‑01
ABH12900 - Nicht in Verbindung mit 400369
ABH12904 - Nicht in Verbindung mit 102619‑02 sowie 913916
ABH12911 - Nicht in Verbindung mit 201781‑01 oder 201781‑02 oder 201869‑01 oder 201869‑02
ABH12916 - Ersetzt 100526‑33
ABH12917 - Nur in Verbindung mit 552473
ABH12920 - Nicht in Verbindung mit 552473
ABH12922 - Ersetzt FR1549377*:100526‑16
ABH12923 - Nur in Verbindung mit FR1549377*:551711
ABH12926 - Ersetzt 100526‑30
ABH12928 - Nicht in Verbindung mit FR1544399*:252825‑01
ABH12930 - Nicht in Verbindung mit FR1544345* sowie FR1544399* sowie FR1549377* sowie FR1548399*:252825‑01 sowie 913916
ABH12932 - Nicht in Verbindung mit 230023 oder 230025‑01
ABH12936 - Enthält 251925
ABH12938 - Nur in Verbindung mit 301957 oder 302465
ABH12940 - Nur in Verbindung mit 550566‑01
ABH12942 - Ersetzt 253526‑02
ABH12944 - Nicht in Verbindung mit 230008
ABH17541 - Nur in Verbindung mit 225050‑01 oder 225053‑01
ABH17675 - Nur in Verbindung mit 102839
ABH17677 - Nicht in Verbindung mit 201781‑02 oder 232769
ABH18592 - Nur in Verbindung mit 200318:202711
ABH18594 - Nur in Verbindung mit FR0544345*, FR0544377*:202711 sowie FR0549377*:200318:202711
ABH18595 - Nicht in Verbindung mit FR0549377*:200318:202826
ABH18599 - Nicht in Verbindung mit 201781‑01 oder 201781‑02 sowie 200318:202826
ABH18602 - Nur in Verbindung mit 202711
ABH18604 - Nur in Verbindung mit FR1244377*:202711 sowie FR1249377*:200318:202711
ABH18605 - Nicht in Verbindung mit FR1249377*:200318:202826
ABH18609 - Nicht in Verbindung mit 201781‑01 oder 201781‑02 sowie FR1249377*:200318:202826
ABH18612 - Nur in Verbindung mit FR1260377*:200318:202711
ABH18613 - Nicht in Verbindung mit FR1260377*:200318:202826
ABH18616 - Nur in Verbindung mit FR1544387*, FR1544345*, FR1544399*:202711 sowie FR1549377*, FR1548399*:200318:202711
ABH18617 - Nicht in Verbindung mit FR1549377*, FR1548399*:200318:202826
ABH18620 - Nur in Verbindung mit FR1549377*, FR1548399*:203587 sowie 200318:202711
ABH18628 - Nicht in Verbindung mit FR1834245*:200318
ABH19795 - Nur in Verbindung mit 223001
ABH20330 - Enthält 552198
ABH22067 - Nur in Verbindung mit 224030
ABH22069 - Enthält 224039
ABH22071 - Nur in Verbindung mit 224037
ABH22073 - Nur in Verbindung mit 224070 oder 224071
ABH22075 - Nicht in Verbindung mit 224035
ABH22077 - Nur in Verbindung mit 224072
ABH22078 - Nicht in Verbindung mit 224070
ABH22771 - Nur in Verbindung mit 203130
ABH22775 - Nur in Verbindung mit 203001‑99 oder 203004‑99 oder 203004
ABH22781 - Nur in Verbindung mit 203728 oder 252143 oder 253758
ABH22783 - Nicht in Verbindung mit 250201 sowie 913913‑01 sowie 250201‑01 sowie 253748‑05
ABH22785 - Nur in Verbindung mit 253747‑01 oder 913913‑01 oder 253748‑05 oder 913914‑03
ABH22786 - Nicht in Verbindung mit 250201 sowie 253747‑01 sowie 250201‑01
ABH22789 - Nicht in Verbindung mit 250201 sowie 251757 sowie 913913‑01 sowie 250201‑01 sowie 253748‑05
ABH22791 - Nicht in Verbindung mit 250201 sowie 251757 sowie 913914‑01 sowie 250201‑01
ABH22793 - Nicht in Verbindung mit 253747‑01 oder 253748‑01 oder 253749 oder 913913‑01 oder 913914‑01 oder 253748‑05 oder 913914‑03
ABH22795 - Nicht in Verbindung mit 250201 sowie 251757 sowie 913913‑01 sowie 253748‑05 sowie 250201‑01
ABH22803 - Nur in Verbindung mit 203001‑99 oder 203004‑99 oder 203082‑99 oder 203128
ABH22805 - Nicht in Verbindung mit 250201 sowie 913914‑01 sowie 250201‑01
ABH22807 - Nur in Verbindung mit 203001‑99 oder 203004‑99 oder 203004 oder 203082‑99
ABH22809 - Nur in Verbindung mit FR1644377*, FR1644345*:202711 sowie FR1649377*:200318:202711
ABH22810 - Nicht in Verbindung mit FR1649377*:200318:202826
ABH22813 - Nur in Verbindung mit FR1649377*:203587 sowie 200318:202711
ABH22815 - Nur in Verbindung mit 203001‑99 oder 203004‑99 oder 203101‑99
ABH22819 - Enthält 352966
ABH23700 - Nicht in Verbindung mit 253747‑01 oder 253748‑01 oder 253749 oder 913913‑01 oder 253748‑05 oder 913914‑01 oder 913914‑03
ABH29758 - Ersetzt 212561
ABH29761 - Enthält 224176
ABH29763 - Nur in Verbindung mit 224133
ABH29765 - Nur in Verbindung mit 224142
ABH29767 - Nur in Verbindung mit 224140
ABH29769 - Nur in Verbindung mit 224134
ABH29771 - Nur in Verbindung mit 224147
ABH29773 - Enthält 224152
ABH29774 - Nur in Verbindung mit 224058
ABH29777 - Ersetzt 224070‑01
ABH29779 - Nur in Verbindung mit 224148
ABH30020 - Nur in Verbindung mit 224148 und 224167 und 224134
ABH30094 - Nur in Verbindung mit 203004 oder 203004‑99 oder 203001‑99
ABH30165 - Nur in Verbindung mit 351166 oder 354173
ABH30354 - Nur in Verbindung mit 100526‑33
ABH30535 - Enthält 224196
ABH30536 - Nur in Verbindung mit 224141 sowie 224131
ABH30543 - Nur in Verbindung mit 224195
ABH30929 - Nur in Verbindung mit 203007‑99 oder 203102‑99 oder 203129 oder 203007
ABH30966 - Ersetzt 952791
ABH30970 - Nur in Verbindung mit 224141 oder 224195 oder 224154
ABH31303 - Ersetzt 453503‑01 sowie 453503‑03
ABH31305 - Ersetzt 202200 sowie 200868
ABH31307 - Enthält 552198 sowie 552198‑02
ABH31319 - Nur in Verbindung mit 552247‑01
ABH31751 - Nicht in Verbindung mit 225210
ABH31759 - Nur in Verbindung mit 224071 und 224058
ABH34946 - Nicht in Verbindung mit 252546
ABH35195 - Nur in Verbindung mit 201686
ABH35199 - Nur in Verbindung mit 203933
ABH41800 - Nur in Verbindung mit FR0549377*:200318:202711
ABH41802 - Nur in Verbindung mit 203007‑99 oder 203129
ABH41806 - Enthält 352966 sowie 252578
ABH41810 - Nur in Verbindung mit 224071
ABH41812 - Nicht in Verbindung mit 253748‑01 oder 253747‑01 oder 250201 oder 913913‑01 oder 913914‑01
ABH41814 - Nur in Verbindung mit 203084‑99 oder 203129 oder 203007‑99 oder 203007
ABH43318 - Nur in Verbindung mit 252284
ABH43320 - Nur in Verbindung mit 253609
ABH43322 - Nur in Verbindung mit 252479 sowie 253609
ABH43324 - Ersetzt 252583
ABH43326 - Nur in Verbindung mit 252283 oder 252405
ABH43328 - Nur in Verbindung mit 252479 sowie 252284
ABH43330 - Nur in Verbindung mit 253609 oder 252594‑01
ABH43332 - Ersetzt 253651
ABH43478 - Nur in Verbindung mit 102619‑02 oder 552052 oder 913916
ABH44536 - Nicht in Verbindung mit 202060 und 203729
ABH44538 - Nicht in Verbindung mit 203082‑99 oder 203115‑99 oder 203128 oder 203136 oder 203082
ABH44540 - Nicht in Verbindung mit 202766 sowie 203729 und 202728‑01
ABH44727 - Ersetzt 102914‑07
ABH44729 - Nur in Verbindung mit 102914‑10
ABH44731 - Nur in Verbindung mit 252284 oder 253609
ABH44733 - Nur in Verbindung mit 203001‑99 oder 203004‑99 oder 203101‑99 oder 203082‑99 sowie FR1649377*:203084‑99 oder 203129 oder 203007‑99 oder 203007
ABH44902 - Nur in Verbindung mit 253747‑02 oder 253747‑01 oder 913913‑01 oder 253748‑05 oder 913914‑03
ABH44904 - Nicht in Verbindung mit 253747‑01 oder 253748‑01 oder 253749 oder 913913‑01 oder 913914‑01 oder 253748‑05 oder 913914‑03 oder 253747‑02
ABH44906 - Nur in Verbindung mit 253747‑02 oder 913913‑01 oder 253748‑05 oder 913914‑03
ABH45005 - Enthält 102914‑14
ABH45064 - Nicht in Verbindung mit 102514 oder 102515 sowie 200188
ABH45066 - Nicht in Verbindung mit 102514 oder 102515 sowie 202332
ABH45068 - Ersetzt 203722
ABH45239 - Nicht in Verbindung mit 252793
ABH45241 - Nicht in Verbindung mit FR0942277*:252793
ABH45347 - Nur in Verbindung mit 222648 oder 224071
ABH45349 - Nur in Verbindung mit 232700‑01
ABH45980 - Nicht in Verbindung mit 225300
ABH46693 - Nur in Verbindung mit 203007‑99 oder 203129 oder 203084‑99
ABH46957 - Ersetzt 252715
ABH46959 - Enthält 102619‑02
Wichtige Informationen
FÜR FREIZEITFAHRZEUGE DER MARKE KNAUS GEWÄHREN WIR IHNEN IM RAHMEN UNSERER, BEI FAHRZEUGÜBERGABE GÜLTIGEN GARANTIEBEDINGUNGEN, NEBEN DER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG EINE 10‐JÄHRIGE DICHTIGKEITSGARANTIE AUF DEN VON UNS HERGESTELLTEN AUFBAU.
BITTE BEACHTEN SIE FÜR ALLE FREIZEITFAHRZEUGE DER MARKE KNAUS DIE FOLGENDEN WICHTIGEN HINWEISE:
I. Allgemeines
Der Inhalt der Preisliste entspricht dem Stand der Drucklegung 08/2023. Die Preisliste ist ab 08/2023 für Fahrzeuge des Modelljahres 2024 gültig. Vorherige Preislisten, Prospektangaben und Technische Daten verlieren in Bezug auf die enthaltenen Fahrzeuge ihre Gültigkeit. Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten. Lassen Sie sich vor einem Fahrzeugkauf umfassend von einem KNAUS Vertragshändler zu den Angaben in unseren Preislisten und Katalogen, zu eventuell nach der Drucklegung erfolgten Änderungen sowie zu den nachfolgenden Themen beraten.
II. Sonderausstattung
In Einzelfällen kann es zum gegenseitigen Ausschluss von Sonderwunsch-Kombinationen kommen.
III. Abbildungen
Abbildungen zeigen zum Teil Ausstattungsmerkmale, die nicht im Serienumfang enthalten sind und die gegen Mehrpreis bestellt werden können (Sonderausstattungen) sowie vereinzelt auch Ausstattungsmerkmale von Prototypen/Studien/Ländervarianten, die nicht dem Serienstand entsprechen und die auch nicht als Sonderausstattung bestellbar sein werden. Geringe Farbabweichungen der Abbildungen im Prospekt vom tatsächlichen Fahrzeug können drucktechnisch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die im Katalog abgebildete Dekoration ist nicht Teil des Lieferumfangs.
IV. Nachträgliche An-, Um- oder Einbauten
Um Ihre Sicherheit und die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges nicht zu gefährden raten wir Ihnen An-, Um- oder Einbauten ausschließlich beim autorisierten KNAUS Fachhändler durchführen zu lassen und bestehen Sie auf KNAUS Originalteile. Nachträgliche Um- und Einbauten sind, soweit diese technisch möglich sind, regelmäßig kostenpflichtig. Zumutbare Änderungen in Konstruktion, Farbe und Ausstattung behalten wir uns vor, soweit diese dem technischen Fortschritt und/oder der Sicherheit dienen. Änderungen an Ausstattungen, an technischen Daten, am Serienumfang und der Preise bleiben vorbehalten. Nach Vertragsschluss bleiben zumutbare technische Änderungen im Rahmen der Konstruktion vorbehalten, soweit sie dem technischen Fortschritt dienen. Zumutbare Farb- und Beschaffenheitsabweichungen sind ebenfalls – auch nach Vertragsschluss – vorbehalten, soweit diese werkstoff bedingt nicht vermieden werden können (z.B. Farbabweichungen von bis zu ca. 2,0 dE zwischen Lack auf Blech und Lack auf GFK/Kunststoff).
Wichtige technische und rechtliche Hinweise zur Fahrzeugkonfiguration und gewichtsbezogenen Angaben
Im Straßenverkehr ist jedes Fahrzeug nur für ein bestimmtes Höchstgewicht zugelassen. Dieses Höchstgewicht darf im Fahrbetrieb nicht überschritten werden. Deshalb sind die technischen und rechtlichen Vorgaben für das Gewicht Ihres Fahrzeugs bei der Konfiguration und der Auswahl von Zusatzausrüstung („Pakete“, „Ausstattungsmerkmale“ und „Optionen“) aus unserem werksseitigen Angebot bereits bei der Konfiguration Ihres Fahrzeugs besonders zu beachten. Rechtliche Vorgaben für das Gewicht Ihres Fahrzeugs enthält die Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 der Kommission vom 31. März 2021 (bis 06/2022: Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission vom 12. Dezember 2012). Um Sie möglichst transparent und umfassend über die in unseren Verkaufsunterlagen aufgeführten gewichtsbezogenen Angaben aufzuklären, orientieren sich die nachfolgenden Erläuterungen und Hinweise der Knaus Tabbert AG an den Vorgaben dieser Verordnung. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Erläuterungen und Hinweise zu den in unseren Verkaufsunterlagen aufgeführten gewichtsbezogenen Angaben vor der Konfiguration und Bestellung Ihres Fahrzeugs sorgfältig durch. Gerne unterstützen Sie auch unsere Handelspartner bei der Auswahl und Konfiguration Ihres Fahrzeugs.
I. Begrifflichkeiten
1. Die technisch zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs
Die „technisch zulässige Gesamtmasse“ des Fahrzeugs wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen und bezeichnet die vom Hersteller angegebene Höchstmasse, die Ihr Fahrzeug in beladenem Zustand wiegen darf (z. B. 3.500 kg). Diese darf während der Fahrt nicht überschritten werden. Bei Überschreitungen der technisch zulässigen Gesamtmasse im Fahrbetrieb drohen in vielen europäischen Ländern Bußgelder. In Deutschland kann die Überschreitung der technisch zulässigen Gesamtmasse im Fahrbetrieb eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihr Fahrzeug vor jedem Fahrtantritt zu wiegen und zu kontrollieren, dass Ihr Fahrzeug die technisch zulässige Gesamtmasse einhält. Die Einhaltung der technisch zulässigen Gesamtmasse liegt in Ihrer Verantwortung.
Die technisch zulässige Gesamtmasse wird für jeden Grundriss in unseren Preislisten ausgewiesen.
Beispiel:
2. Die Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand
Die „Masse in fahrbereitem Zustand“ bezeichnet die Masse des Fahrzeugs samt Aufbau und werkseitiger Standardausrüstung („Grundausstattung“ oder „Serienausstattung“) einschließlich des zu 90 % seines Fassungsvermögens gefüllten Kraftstoff tanks gemäß Serienausstattung sowie eingefüllter Betriebsstoff e wie Schmierfette, Öle und Kühlfl üssigkeiten, Werkzeug und Reifen‐Pannenhilfe zuzüglich der gesetzlich pauschal mit 75 kg berechneten Masse des Fahrers.
Die Masse in fahrbereitem Zustand wird für jeden Grundriss in unseren Preislisten ausgewiesen.
Beispiel:
Umfasst sind von der Masse in fahrbereitem Zustand folgende Positionen:
- das Leergewicht des Fahrzeugs samt Aufbau inklusive eingefüllter Betriebsstoff e wie Schmierfette, Öle und Kühlflüssigkeiten, Werkzeug und Reifen‐Pannenhilfe;
- die werkseitige Standardausstattung; d. h. die grundlegende Konfi guration eines Fahrzeugs, das mit allen Merkmalen ausgestattet ist, die gesetzlich vorgeschrieben sind, einschließlich aller angebauten Ausrüstungsteile, die keine weiteren Spezifikationen auf der Ebene der Konfiguration oder der Ausrüstung bedingen;
- der zu 100 % gefüllte Frischwassertank im Fahrbetrieb (das Fassungsvermögen des Frischwassertanks ist je nach Fahrzeugmodell im Fahrbetrieb begrenzt auf 10, 20 oder 40 Liter) und eine zu 100 % gefüllte Alu‐Gasfl asche mit einem Gewicht von 16 kg;
- der zu 90 % gefüllte Kraftstoff tank gemäß Serienausstattung inklusive Kraftstoff ;
- der Fahrer, dessen Gewicht pauschal mit 75 kg berechnet wird.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den in den Verkaufsunterlagen der Knaus Tabbert AG enthaltenen Angaben zur Masse in fahrbereitem Zustand um errechnete Nennwerte handelt, die produktionsbedingten Toleranzen von bis zu ± 5 % unterliegen. Diese rechtlich zulässigen Toleranzen können sich unmittelbar auf die tatsächliche Masse Ihres Fahrzeugs und damit auch auf die Zuladung bzw. verbleibende Nutzlast unmittelbar auswirken. Deshalb sollten Sie diese Toleranzen bei der Konfi guration Ihres Fahrzeugs unbedingt einkalkulieren.
3. Die tatsächliche Fahrzeugmasse
Die „tatsächliche Fahrzeugmasse“ bezeichnet die Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand, zuzüglich der Masse der werkseitig an einem bestimmten Fahrzeug angebrachten Zusatzausrüstung.
4. Die Masse des Fahrers und die Masse der Fahrgäste
Die „Masse des Fahrers“ wird unabhängig von dem tatsächlichen Gewicht des Fahrers pauschal mit 75 kg berechnet. Da die Masse des Fahrers bereits in der Masse in fahrbereitem Zustand eingerechnet ist, wird diese bei der Masse der zugelassenen Fahrgäste nicht berücksichtigt. Die „Masse der Fahrgäste“ ergibt sich aus der herstellerseitig im Typgenehmigungsverfahren festgelegten zulässigen Personenzahl im Fahrbetrieb, abzüglich der pauschal mit 75 kg berechneten Masse des Fahrers. Die zulässige Personenzahl im Fahrbetrieb wird für jeden Grundriss in unseren Preislisten ausgewiesen. Die zulässige Personenzahl im Fahrbetrieb kann sich aufgrund des Einbaus von Zusatzausrüstung verringern.
Beispiel:
Die Masse der Fahrgäste wird ebenfalls pauschal mit 75 kg pro Fahrgast berechnet, unabhängig von ihrem tatsächlichen Gewicht. Bei einem Fahrzeug mit einer zulässigen Personenzahl im Fahrbetrieb von 4 beträgt die Masse der Fahrgäste also 225 kg (3*75 kg).
5. Standardausrüstung und Zusatzausrüstung
Die „Standardausrüstung“ („Grundausstattung“ oder „Serienausstattung“) bezeichnet die grundlegende Konfi guration eines Fahrzeugs, das mit allen Merkmalen ausgestattet ist, die gesetzlich vorgeschrieben sind, einschließlich aller angebauten Ausrüstungsteile, die keine weiteren Spezifikationen auf der Ebene der Konfiguration oder der Ausrüstung bedingen. Angaben zu der Standardausrüstung („Grundausstattung“ oder „Serienausstattung“) Serienausstattung finden Sie für jeden Grundriss in unseren Preislisten.
Die „Zusatzausrüstung“ („Pakete“, „Ausstattungsmerkmale“ und „Optionen“) bezeichnet alle nicht in der Standardausrüstung enthaltenen Ausrüstungsteile, die unter der Verantwortung des Herstellers werkseitig am Fahrzeug angebracht werden und vom Kunden bestellt werden können. Keine Zusatzausrüstung in diesem Sinne ist sonstiges Zubehör, welches nach der
Auslieferung des Fahrzeugs durch den Hersteller von Ihnen oder ihrem Handelspartner in das Fahrzeug eingebaut wird.
Angaben zu den werkseitig bestellbaren (Ausstattungs-)Paketen, Ausstattungsmerkmalen und Optionen finden Sie für jeden Grundriss in unseren Preislisten.
Bitte beachten Sie, dass der Einbau von Zusatzausrüstung stets eine Verringerung der Nutzlast nach sich zieht (vgl. Ziffer I.6.). Welche Masse an Zusatzausrüstung für welchen Grundriss maximal ausgewählt werden kann, können Sie den Angaben zu den jeweiligen Fahrzeuggrundrissen entnehmen (vgl. Ziffer I. 7.).
Beispiel:
6. Die Nutzlast und die Mindest-Nutzlast
Die „Nutzlast“ wird berechnet, indem von der technisch zulässigen Gesamtmasse die Masse in fahrbereitem Zustand, die Masse der Fahrgäste und die herstellerseitig festgelegte maximale Masse der Zusatzausrüstung abgezogen wird. Der europäische Gesetzgeber schreibt für Reisemobile eine feste „Mindest‐ Nutzlast“ vor, die für Gepäck und sonstiges, nicht vom Hersteller verbautes Zubehör verbleiben muss.
Diese darf bei der Konfiguration Ihres Fahrzeugs nicht unterschritten werden und berechnet sich anhand folgender Formel:
Mindest‐Nutzlast in kg ≥ 10 * (n + L)
Dabei gilt: „n“ = Höchstzahl der Fahrgäste zuzüglich des Fahrers und „L“ = Gesamtlänge des Fahrzeugs in Metern.
7. Die maximale Masse der Zusatzausrüstung
Damit die gesetzlich vorgeschriebene Mindest‐Nutzlast eingehalten wird, wird herstellerseitig für jeden Grundriss die „maximale Masse der Zusatzausrüstung“ festgelegt. Hierbei handelt es sich also um die Masse, die unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindest‐Nutzlast für die Auswahl von werkseitig optionaler Zusatzausrüstung („Pakete‟, „Ausstattungsmerkmale“ und „Optionen‟) zur Verfügung steht. Die Knaus Tabbert AG berechnet die maximale Masse der Zusatzausrüstung, indem von der technisch zulässigen Gesamtmasse die Masse in fahrbereitem Zustand, die Masse der Fahrgäste sowie die Mindest‐Nutzlast abgezogen werden.
Beispiel:
3.500 kg Technisch zulässige Gesamtmasse
– 2.968 kg Masse in fahrbereitem Zustand
– 3*75 kg Masse der Fahrgäste
– 110 kg Mindest‐Nutzlast
= 197 kg Masse der maximalen Zusatzausrüstung
II. Technische und rechtliche Hinweise
1. Gesetzlich zulässige Toleranzen bei der Berechnung der Gewichtsangaben
Für die in den Preislisten enthaltenen Angaben der Masse in fahrbereitem Zustand gilt, dass es sich hierbei um errechnete Nennwerte handelt, die produktionsbedingten Toleranzen von bis zu ± 5 % unterliegen. Diese produktionsbedingten Toleranzen von bis zu ± 5 % sind rechtlich zulässig und resultieren aus der Verwendung von natürlichen Werkstoffen, wie z. B. Holz, sowie der bei einigen Zulieferern zur Anwendung kommenden Herstellungsverfahren. Gewichtsschwankungen können aufgrund der verwendeten Materialien trotz optimierter Produktionsprozesse nicht ausgeschlossen werden. Da sich diese gesetzlich zulässigen Toleranzen auf die tatsächliche Masse Ihres Fahrzeugs und damit auch auf die mögliche Zuladung bzw. verbleibende Nutzlast unmittelbar auswirken, sollten Sie diese bei der Konfiguration Ihres Fahrzeugs unbedingt einkalkulieren.
Beispiel:
Masse in fahrbereitem Zustand lt. Preisliste: 2.968 kg
Rechtlich zulässige Toleranz von ± 5 %: 148 kg
Rechtliche zulässige Spanne der Masse in fahrbereitem Zustand 2.820 bis 3.116 kg
2. Auswirkung der gesetzlich zulässigen Toleranzen
Erhöht sich die tatsächliche Fahrzeugmasse durch die Auswahl von Zusatzausrüstung so weit, dass rechnerisch zwischen der tatsächlichen Fahrzeugmasse und der technisch zulässigen Gesamtmasse nicht mehr genügend Zuladungsmöglichkeit für die Mitnahme der zugelassenen Fahrgäste sowie der Mindest‐Nutzlast verbleibt, haben Sie bei der Konfiguration Ihres Fahrzeugs grundsätzlich (grundrissabhängig) die Möglichkeit, eine Fahrzeugauflastung zu wählen, eine Reduzierung der zugelassenen Sitzplätze im Fahrbetrieb zu wählen und/oder Zusatzausrüstung abzuwählen. In unserem Konfigurator ist dies dann Voraussetzung dafür, die Konfiguration fortsetzen zu können. Geschieht dies nicht, kann die Konfiguration nicht fortgesetzt werden. Vergewissern Sie sich ggf. bei Ihrem Knaus Tabbert AG‐Handelspartner, dass die technisch zulässige Gesamtmasse auch rechnerisch nicht überschritten wird, und dass auch genügend Zuladungsmöglichkeit für Fahrgäste und Gepäck (Mindest‐Nutzlast, s. u.) verbleibt.
Aber auch unabhängig davon, ob die Einhaltung der Mindest‐Nutzlast gewährleistet ist, sollten Sie die gesetzlich zulässigen produktionsbedingten Toleranzen bei der Masse in fahrbereitem Zustand im Rahmen der Konfiguration beachten, denn diese wirken sich stets auch auf die Zuladungsmöglichkeiten aus. Sie können daher für jeden Grundriss nur eine maximale Masse an Zusatzausrüstung bestellen (vgl. Ziffer I. 7).
Bestellen Sie das Fahrzeug aus obigem Beispiel mit einer Zusatzausrüstung mit einem Gesamtgewicht von 150 kg, ergibt sich aufgrund des in der Preisliste ausgewiesenen Nennwertes der Masse in fahrbereitem Zustand eine Nutzlast von 180 kg. Die tatsächliche Zuladungsmöglichkeit kann aufgrund der gesetzlich zulässigen Toleranzen von diesem Wert jedoch abweichen. Ist die Masse in fahrbereitem Zustand Ihres Fahrzeugs etwa zulässigerweise 1 % höher als der in den Preislisten ausgewiesene Nennwert, verringert sich die Zuladungsmöglichkeit von 180 kg auf 151 kg:
Beispiel:
3.500 kg Technisch zulässige Gesamtmasse
– 2.998 kg Realgewicht des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand (+ 1 % gegenüber dem in den Verkaufsunterlagen angegebenen von 2.968, kg)
– 3*75 kg Masse der Mitfahrer
– 150 kg Bestellte Zusatzausrüstung für das konkret konfigurierte Fahrzeug
= 127 kg Verbleibende Zuladungsmöglichkeit (Wichtig: Die verbleibende Zuladungsmöglichkeit muss größer als die Mindest‐Nutzlast sein, vgl. Ziffer 6.)
Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihr beladenes Fahrzeug vor jedem Fahrtantritt zu wiegen und zu kontrollieren, dass Sie die technisch zulässige Gesamtmasse einhalten. Diese Kontrolle liegt in Ihrer Verantwortung als Fahrzeugführer.